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Meine Nachbarschaft: Mittlerer Hasenpfad

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Mehr Verkehrssicherheit für den Fußverkehr in der Schweizer Straße

24.10.2025 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7602 entstanden aus Vorlage: OF 1543/5 vom 24.09.2025 Betreff: Mehr Verkehrssicherheit für den Fußverkehr in der Schweizer Straße Der Magistrat wird gebeten, in der Schweizer Straße Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für den Fußverkehr zu ergreifen, insbesondere den früher vorhandenen Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) im Bereich Schweizer Straße/Schwanthalerstraße wiederherzustellen. Begründung: Die Schweizer Straße mit ihren zahlreichen Geschäften, Arztpraxen, Einrichtungen des täglichen Bedarfs, Cafés und Apfelweinkneipen ist ein lebendiges Zentrum im Frankfurter Süden und hervorragend an den öffentlichen Nahverkehr angebunden. Hier sind viele Menschen zu Fuß unterwegs. In unmittelbarer Umgebung befinden sich fünf Schulen und eine Seniorenwohnanlage. Die Straße ist als Schulweg ausgewiesen. Wegen der direkten Verbindung zur Innenstadt ist allerdings das Verkehrsaufkommen von Pkws und Lkws besonders hoch. Gleichzeitig ist hier die Verkehrsinfrastruktur für den Fußverkehr unzureichend: Die Gehwege sind teilweise schmal und vielfach nicht barrierefrei. Sichere Querungsmöglichkeiten entsprechen nicht der Situation vor Ort. Bis vor einigen Jahren war an der Kreuzung Schweizer Straße/Schwanthalerstraße ein Zebrastreifen, der intensiv genutzt wurde. Trotz des unverändert hohen Querungsbedarfs wurde er zurückgebaut. Der nächstgelegene sichere Überweg mit Ampelanlage am Schweizer Platz bedeutet für viele einen erheblichen Umweg und lange Wartezeiten. Daher wird die Schweizer Straße weiterhin häufig an der gewohnten Stelle überquert - oftmals unter Gefährdung der eigenen Sicherheit. Auch zahlreiche Schulkinder queren dort die Straße, wenn sie es eilig haben. Dies führt zu gefährlichen Situationen. Von der Schwanthalerstraße aus kommend liegt die Schule in unmittelbarer Sichtweite. Immer wieder kommt es zu Unfällen. Im September dieses Jahres wurde eine Frau angefahren, im letzten Jahr wurde an der Kreuzung ein Schulkind verletzt. Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit - insbesondere für den Fußverkehr - sowie zur Unterstützung einer fußgängerfreundlichen Stadtgestaltung ist die Wiedereinrichtung des Zebrastreifens erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Aufpflasterung der Kreuzung Textorstraße/Diesterwegstraße

05.09.2025 · Aktualisiert: 12.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7426 entstanden aus Vorlage: OF 1498/5 vom 18.08.2025 Betreff: Aufpflasterung der Kreuzung Textorstraße/Diesterwegstraße Vorgang: OM 7403/25 OBR 5 Der Magistrat wird gebeten, die Kreuzung Textorstraße/Diesterwegstraße aufzupflastern. Begründung: Der nördliche Teil der Diesterwegstraße wird sehr häufig vom Pendlerverkehr als Durchgangsstraße missbraucht, um schneller von der Schweizer Straße auf die Textorstraße Richtung Lokalbahnhof und Darmstädter Landstraße zu gelangen. Auch wird von Fahrern berichtet, die sich auf der Textorstraße nicht an die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h halten. Die für zwei Spuren ungewöhnliche bauliche Breite der Textorstraße an dieser Stelle trägt dazu bei, dass Verkehrsteilnehmer die Geschwindigkeitsbeschränkung nicht wahrnehmen oder bewusst ignorieren. Die Fußgängerquerung über die Textorstraße wird nicht nur von den vielen Menschen auf dem Weg zwischen Schweizer Platz und Südbahnhof genutzt, sondern besonders häufig von Kindern auf dem Schulweg zu den umliegenden Schulen und Kindertagesstätten. Vor diesem Hintergrund würde, neben dem erforderlichen Blinklicht (OM 7403), in diesem Einzelfall eine umfassende Aufpflasterung zur erforderlichen Verkehrsberuhigung und Unfallvermeidung beitragen. Die Situation unterscheidet sich nicht wesentlich von der nördlich gelegenen Kreuzung Diesterwegstraße/Schwanthalerstraße, die über die erforderliche Aufpflasterung verfügt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7403 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1844

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Installation eines Blinklichts an der Kreuzung Textorstraße/Diesterwegstraße

05.09.2025 · Aktualisiert: 24.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7403 entstanden aus Vorlage: OF 1394/5 vom 31.03.2025 Betreff: Installation eines Blinklichts an der Kreuzung Textorstraße/Diesterwegstraße Der Magistrat wird gebeten, an der südöstlichen Ecke der Kreuzung Textorstraße/Diesterwegstraße, zur Sicherung des Fußgängerverkehrs über die Textorstraße, im Hinblick auf den Linksabbiegeverkehr aus Richtung des Schweizer Platzes, an der Lichtzeichenanlage ein Blinklicht zu installieren. Begründung: Der nördliche Teil der Diesterwegstraße wird sehr häufig vom Pendlerverkehr als Durchgangsstraße missbraucht, um schneller von der Schweizer Straße auf die Textorstraße Richtung Lokalbahnhof und Darmstädter Landstraße zu gelangen. Dabei kommt es oft zu gefährlichen Situationen, da der vielfach zügig aus der nördlichen Diesterwegstraße nach links auf die Textorstraße abbiegende Fahrzeugverkehr häufig den querenden Fußgängerverkehr übersieht. Die Fußgängerquerung über die Textorstraße wird von vielen Menschen auf dem Weg zwischen Schweizer Platz und Südbahnhof genutzt, besonders häufig von Kindern auf dem Weg zu den umliegenden Schulen und Kindertagesstätten. Ein an vergleichbaren Gefahrenstellen installiertes Blinklicht ist zur Unfallvermeidung erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7426

OA (Anregung Ortsbeirat) · OB 5

Einrichtung einer Lieferzone vor dem Gebäude Gartenstraße 24 Vortrag des Magistrats vom 25.04.2025, M 75

23.05.2025 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 23.05.2025, OA 561 entstanden aus Vorlage: OF 1429/5 vom 20.05.2025 Betreff: Einrichtung einer Lieferzone vor dem Gebäude Gartenstraße 24 Vortrag des Magistrats vom 25.04.2025, M 75 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Rahmen der Planung zur Umgestaltung der Gartenstraße zwischen Schweizer Straße und Launitzstraße auf der nördlichen Straßenseite vor dem Gebäude Gartenstraße 24 anstelle der dort vorgesehenen Fahrradabstellplätze eine Lieferzone einzurichten. In dem Gebäude befindet sich seit Jahrzehnten ein Blumenladen, der regelmäßig beliefert werden muss. Begründung: Im Zuge der geplanten Umgestaltung der östlichen Gartenstraße werden zahlreiche Parkmöglichkeiten entfallen. Eine Belieferung der ansässigen Einzelhandelsgeschäfte muss jedoch weiterhin möglich sein - ohne dass Lieferfahrzeuge mangels Alternativen auf dem Radweg halten müssen und dadurch andere Verkehrsteilnehmende gefährden. Die vorhandene Infrastruktur sowie die besonderen örtlichen Gegebenheiten sollten bei der Planung stärker berücksichtigt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.04.2025, M 75 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1558 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 28.05.2025 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 26.05.2025, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 75 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 561 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung); CDU (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (M 75 = Annahme, OA 561 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 75 = Annahme) 39. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.06.2025, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 75 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 561 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (M 75 = Annahme, OA 561= Prüfung und Berichterstattung) FRAKTION (M 75 = Annahme, OA 561 = vereinfachtes Verfahren) Gartenpartei (M 75 = Ablehnung, OA 561 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 75 und OA 561 = Annahme) 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.06.2025, TO II, TOP 28 Beschluss: 1. Der Vorlage M 75 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 561 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG, AfD und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6268, 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.06.2025

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Anpassung der Außengastronomie-Verordnung - Vielfalt und Infrastruktur in den Stadtteilen sichern

23.05.2025 · Aktualisiert: 12.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 7027 entstanden aus Vorlage: OF 1426/5 vom 29.03.2025 Betreff: Anpassung der Außengastronomie-Verordnung - Vielfalt und Infrastruktur in den Stadtteilen sichern Der Magistrat wird gebeten sicherzustellen, dass die neue Verordnung zur Außengastronomie nicht dazu führt, dass die gewachsene Infrastruktur und die Vielfalt an Einzelhandelsangeboten, insbesondere in der Schweizer Straße, eingeschränkt werden. Die Verordnung ist so zu handhaben, dass auch kleinere, nicht gastronomische Gewerbebetriebe wie "Schmidt's Papeterie" oder die "Blumengalerie" auf der Schweizer Straße erhalten bleiben können. Die Außengastronomie-Verordnung muss so angepasst oder flexibel gehandhabt werden, dass eine sinnvolle Koexistenz von Gastronomie und Einzelhandel weiterhin möglich ist. Eine starre Auslegung der Regelung darf nicht dazu führen, dass funktionierende, gewachsene Strukturen zerstört und inhabergeführte Läden aus den Stadtteilen verdrängt werden. Begründung: Seit fast 30 Jahren ist "Schmidt's Papeterie" ein fester Bestandteil der Schweizer Straße - ein beliebtes Fachgeschäft für Papeterie und Wohnaccessoires. Seit 15 Jahren befindet sich das Geschäft im traditionsreichen Gebäude des "Gemalten Hauses" in Sachsenhausen. Im Zuge der neuen Außengastronomie-Verordnung, die seit dem 1. April 2023 gilt, dürfen Außenflächen für die Gastronomie nur noch unmittelbar vor dem eigenen Geschäftsbereich genutzt werden. In der Praxis bedeutet dies, dass die Gaststätte "Zum Gemalten Haus", die zugleich Eigentümerin des Gebäudes ist, ihre Außenbewirtschaftung, statt wie bisher jahrzehntelang von 30 Quadratmetern, nun auf eine Fläche von 11,20 Quadratmetern beschränken muss, da ein Teil der bisherigen Fläche vor der angemieteten Fläche von "Schmidt's Papeterie" liegt. Die Konsequenz: Um die wirtschaftlich wichtige Außengastronomie weiterhin betreiben zu können, sah sich die Betreiberin der Gaststätte "Zum Gemalten Haus" gezwungen, der Papeterie nach 15 Jahren das Mietverhältnis vorsorglich zu kündigen - nicht aus fehlendem Bedarf, sondern allein aus Gründen der Flächenregelung. Im schlimmsten Fall müsste die Ladenfläche leer stehen oder als Lager genutzt werden, damit sie dem Geschäftsbereich der Gaststätte zugerechnet werden kann. Die neue Verordnung zur Außengastronomie schwächt hier die Vielfalt im Stadtteil, den Einzelhandel und die Nahversorgung. Das bedeutet in vielen Fällen eine Monokultur an Gaststätten, wie in Alt-Sachsenhausen. Der Verlust von Vielfalt und Infrastruktur in den Stadtteilen kann nicht das Ergebnis der Verordnung zur Außengastronomie sein. Hier gilt es dringend nachzubessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Minimierung der Lärmemission an dem zukünftigen Schulstandort Großer Hasenpfad 42 bis 48 und Mittlerer Hasenpfad 35

25.04.2025 · Aktualisiert: 26.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6873 entstanden aus Vorlage: OF 1385/5 vom 02.04.2025 Betreff: Minimierung der Lärmemission an dem zukünftigen Schulstandort Großer Hasenpfad 42 bis 48 und Mittlerer Hasenpfad 35 Der Magistrat wird gebeten, die Wärmepumpen am zukünftigen Schulstandort Großer Hasenpfad 42 bis 48 und Mittlerer Hasenpfad 35 mit geeigneten Maßnahmen zu verbauen, die Anwohnerinnen und Anwohner nicht durch zusätzliche Lärmemission belastet. Die durch die Wärmepumpen emittierte Lautstärke mit Angabe der jeweiligen Frequenz ist zu messen und dem Ortsbeirat in geeigneter Form zur Kenntnis zu bringen. Begründung: Die Wärmepumpen am zukünftigen Schulstandort Großer Hasenpfad 42 bis 48 und Mittlerer Hasenpfad 35 dürfen nicht zu einer unzumutbaren Lärmbelastung für die Anwohnerinnen und Anwohner führen. Da Wärmepumpen durch ihren Betrieb Geräusche in unterschiedlichen Frequenzen erzeugen, ist sicherzustellen, dass geeignete Maßnahmen zur Lärmminderung getroffen werden, um die gesetzlichen Vorgaben zum Immissionsschutz einzuhalten und die Lebensqualität der Anwohnerinnen und Anwohner zu erhalten. Um Transparenz zu gewährleisten, sollen zudem umfassende Messungen zur Lautstärke durchgeführt und die Ergebnisse - inklusive der jeweils gemessenen Frequenzbereiche - dem Ortsbeirat vorgelegt werden. Dies ermöglicht eine sachliche Bewertung der Lärmbelastung und stellt sicher, dass eventuelle Probleme frühzeitig erkannt und behoben werden können. Ziel ist es, eine nachhaltige Lösung zu finden, die sowohl den Schulbetrieb als auch das Wohl der Anwohnerinnen und Anwohner in Einklang bringt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1614 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Maßnahmen gegen die Verkotung durch die stark gewachsene Krähenpopulation im Frankfurter Süden

25.04.2025 · Aktualisiert: 23.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6876 entstanden aus Vorlage: OF 1389/5 vom 20.03.2025 Betreff: Maßnahmen gegen die Verkotung durch die stark gewachsene Krähenpopulation im Frankfurter Süden Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen gegen die Zunahme der Verkotung durch die stark gewachsene Krähenpopulation im Frankfurter Süden, insbesondere an Plätzen wie dem Schweizer Platz, unternommen werden können. Es sind artenschutzkonforme Lösungsansätze zu entwickeln, um dem Problem zu begegnen. Es ist insbesondere zu prüfen, ob nach der Brutzeit Nester entfernt werden können. Begründung: Bürgerinnen und Bürger berichten, dass sich Krähen vermehrt und in großen Scharen im Frankfurter Süden ansiedeln. Die Vögel sind laut und verkoten die Straßen. Gerade an der Schweizer Straße haben sich vermehrt Krähen angesiedelt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1220

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Aufgesetztes Parken in Senkrecht-/Schrägaufstellung auf der westlichen Seite der Diesterwegstraße auch zwischen Textorstraße und Kaulbachstraße einrichten

21.03.2025 · Aktualisiert: 06.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2025, OM 6696 entstanden aus Vorlage: OF 1307/5 vom 03.01.2025 Betreff: Aufgesetztes Parken in Senkrecht-/Schrägaufstellung auf der westlichen Seite der Diesterwegstraße auch zwischen Textorstraße und Kaulbachstraße einrichten Der Magistrat wird gebeten, auf der westlichen Seite der Diesterwegstraße auch zwischen Textorstraße und Kaulbachstraße aufgesetztes Parken in Senkrecht- oder Schrägaufstellung (Bewohnerparken) einzurichten. Begründung: Die Not der Anwohner, in Sachsenhausen-Nord - insbesondere in der Nähe der Schweizer Straße - einen Parkplatz zu finden, ist groß. Aufgrund des Mangels an Parkplätzen sind Anwohner regelmäßig gezwungen, erhebliche Entfernungen - teilweise auch mit Kindern - zurückzulegen, um von ihrem Fahrzeug zur Wohnung zu gelangen. Vor diesem Hintergrund ist im Umfeld der Schweizer Straße aufgesetztes Parken als Bewohnerparken überwiegend gestattet. Eine solche Möglichkeit fehlt jedoch ohne erkennbaren Grund auf der westlichen Seite der Diesterwegstraße zwischen Textorstraße und Kaulbachstraße. Die örtlichen Verhältnisse dort - insbesondere die Gehwegbreite - lassen ein aufgesetztes Parken in Längsrichtung problemlos zu. Aus diesem Grund wird die Fläche bereits jetzt von den verzweifelten Anwohnern (unerlaubt) zum senkrechten oder schrägen Parken genutzt. Erforderlichenfalls sollte die zugelassene Stellfläche durch Streifen markiert werden. Fotos: Dr. Peter Wahl/01.01.2025 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1329

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Aufgesetztes Parken in Senkrechtaufstellung auf der nördlichen Seite der Textorstraße auch vor dem Gebäude Schweizer Straße 77 einrichten

24.01.2025 · Aktualisiert: 06.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.01.2025, OM 6437 entstanden aus Vorlage: OF 1306/5 vom 03.01.2025 Betreff: Aufgesetztes Parken in Senkrechtaufstellung auf der nördlichen Seite der Textorstraße auch vor dem Gebäude Schweizer Straße 77 einrichten Der Magistrat wird gebeten, auf der nördlichen Seite der Textorstraße auch vor dem Gebäude Schweizer Straße 77 (derzeit Restaurant "Fleischeslust") aufgesetztes Parken in Senkrechtaufstellung (Anwohnerparken) einzurichten. Begründung: Die Not der Anwohner, in Sachsenhausen-Nord - insbesondere in der Nähe der Schweizer Straße - einen Parkplatz zu finden, ist groß. Aufgrund des Mangels an Parkplätzen sind Anwohner regelmäßig gezwungen, erhebliche Entfernungen - teilweise auch mit Kindern - zurückzulegen, um von ihrem Fahrzeug zur Wohnung zu gelangen. Vor diesem Hintergrund ist in der Textorstraße im Umfeld der Schweizer Straße aufgesetztes Parken in Senkrechtaufstellung als Anwohnerparken überwiegend gestattet. Eine solche Möglichkeit fehlt jedoch ohne erkennbaren Grund in unmittelbarer Nähe zur kreuzenden Schweizer Straße vor deren Hausnummer 77 (derzeit Restaurant "Fleischeslust"). Die örtlichen Verhältnisse dort - insbesondere die Gehwegbreite - entsprechen denen der übrigen Textorstraße (Nordseite), in der aufgesetztes Parken erlaubt ist. Aus diesem Grund wird die Fläche bereits jetzt von den verzweifelten Anwohnern (unerlaubt) zum senkrechten Parken genutzt. Erforderlichenfalls sollte die zugelassene Stellfläche durch Streifen markiert werden. Foto: Dr. Peter Wahl Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 785 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Untersuchung zu den Auswirkungen der Mainkaisperrung

08.11.2024 · Aktualisiert: 26.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6100 entstanden aus Vorlage: OF 1217/5 vom 10.10.2024 Betreff: Untersuchung zu den Auswirkungen der Mainkaisperrung Vorgang: B 314/24 Der Bericht des Magistrats vom 12.08.2024, B 314, zur verkehrlichen Untersuchung der Mainkaisperrung (MKS) wird wegen erheblicher Mängel zurückgewiesen. Die vorliegende Untersuchung ist unvollständig und kann keine Entscheidungsgrundlage für die dauerhafte Sperrung des Mainkais sein. Der Ortsbeirat lehnt die Sperrung des Mainkais weiterhin ab und fordert daher den Magistrat auf: - die vorliegende Untersuchung zu den verkehrlichen Auswirkungen im Hinblick auf die Auswirkungen auf die Lebensrealität der Bewohner in Sachsenhausen zu ergänzen und nachzubessern. Dazu gehören u. a. das Unfallgeschehen, die Lärm- und Schadstoffbelastungen sowie eine Zählung des Verkehrs in den Spitzenstunden an stark von Fußgängern frequentierten Streckenzügen und Knoten, - von einer Umwidmung des Mainkais abzusehen und durch eine verbesserte Untersuchung überzeugend darzulegen, dass es keine negativen Auswirkungen auf Sachsenhausen geben wird und der Schwerlastverkehr nicht durch dichtbesiedeltes Stadtgebiet und über Schulwege geleitet wird, - den erhöhten CO2-Fußabdruck, welcher im Rahmen einer Sperrung des Mainkais durch längere Umfahrungswege und zu erwartende zusätzliche Staus entstehen würde, zu ermitteln. Jegliche Maßnahmen, die die Schadstoffbelastung in Frankfurt erhöhen, sind zu vermeiden. - die Dringlichkeit der Mainkaisperrung darzulegen. Bereits jetzt besteht der Mainkai nicht nur aus einer Straße mit breiten Fuß- und Radwegen, sondern auch aus Grünflächen und einer attraktiven Promenade direkt am Fluss. Das Nizza, eine große Parkanlage, die Fortsetzung der Wallanlagen am nördlichen Mainufer, ist nur wenige Meter entfernt. Begründung: Die Bewertung des Magistrats in der B 314, dass "aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht ... unverändert keine grundsätzlichen Bedenken gegen den perspektivischen Entfall des Netzbestandteils Mainkai (bestehen)" ist nicht nachvollziehbar, weil die Auswirkungen für die Sachsenhäuser Bevölkerung nicht geprüft worden sind. Dabei befinden sich auf der südlichen Seite direkt gegenüber dem Mainkai ein dicht besiedeltes Wohngebiet mit neun Schulen, ein Krankenhaus, zwei Alten- und Pflegeheime, zahlreiche Kitas, Krippen und Horte sowie das Museumsufer ("Kultur für alle"). Fast alle Straßen sind hier als Schulwege klassifiziert. Der Ergebnisbericht zur temporären Umnutzung des Mainkais 2023 macht deutlich, dass sich die Verantwortlichen der Stadt mehr für Events, Tanz- und sonstige Veranstaltung zu interessieren scheinen als für die Auswirkungen einer dauerhaften Sperrung des Kfz-Verkehrs auf die Wohnbevölkerung in Frankfurt. Unter Punkt "4. Bewertung und weiteres Vorgehen" nimmt die Bewertung der Freizeitveranstaltungen nahezu doppelt so viel Raum ein wie die der verkehrlichen Auswirkungen der Straßensperrung. Die Analysen dazu beziehen sich dabei ausschließlich auf den Blickwinkel der Autofahrer und ihrer Reisezeiten. Die Auswirkungen auf die Lebensrealität der Menschen vor Ort werden jedoch nicht untersucht. Die Betrachtung der verkehrlichen Auswirkungen ist verengt auf die Reisezeit der Fahrzeuge auf den genannten Streckenzügen. Zu den verkehrlichen Auswirkungen zählt hingegen auch in welchem Umfang sich die Verkehrsqualität für die übrigen Verkehrsteilnehmer verändert hat. Verschlechterungen können an einmündenden Anwohnerstraßen durch erhöhte Wartezeiten für nicht bevorrechtigte Verkehrsteilnehmer entstehen, Behinderungen z. B. für Straßenbahnen auf der Schweizer Straße/Gartenstraße und erschwerte Bedingungen für den Wirtschafts- und Entsorgungsverkehr im gesamten Sachsenhäuser Einzugsgebiet. Ausgerechnet für die Strecke Schweizer Straße in Richtung Süden fehlen geeignete Daten. Zu Spitzenzeiten staut sich der Verkehr hier teilweise vom Main bis zur Mörfelder Landstraße. Auch ist auf den Grafiken im Ergebnisbericht nicht ersichtlich, wo genau die Messungen durchgeführt worden sind. Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Stadt in der B 314 die Mainkaisperrung für unbedenklich erklärt, ohne die Auswirkungen auf eine der meist belasteten Strecken im benachbarten Viertel überhaupt evaluiert zu haben. Unter den verkehrlichen Aspekten fehlt auch eine Betrachtung nach Spitzenstunden. Dies ist deshalb wichtig, weil sich in Sachsenhausen zahlreiche Schulen befinden, für die die Erreichbarkeit und Sicherheit zwischen 07:00 Uhr und 09:00 Uhr (Morgenspitze) eine hohe Bedeutung hat. Gerade dann ist der meiste Verkehr! Überschlägig beläuft sich das Aufkommen in der Spitzenstunde auf 10 % des Verkehrs an einem durchschnittlichen Werktag. Für die Schweizer Straße, Fahrtrichtung Nord, würde dies bedeuten, dass während der zweistündigen Morgenspitze der Kfz-Verkehr um ca. 125 Kfz/Std. in diesem Zeitabschnitt zunehmen würde. Zeitgleich mit dem Unterrichtsbeginn in den umliegenden Schulen und dem hohen Fuß- und Radverkehrsaufkommen der Menschen auf dem Weg zur Arbeit ist das zweifelsfrei eine erhebliche zusätzliche Belastung. Kein Wunder, dass sich die Beschwerden im Viertel häufen. Es unterbleibt auch eine Analyse zur verfügbaren Restkapazität der betrachteten Straßen, auch im Hinblick auf die zu erwartende Verkehrsentwicklung der kommenden Jahre in Sachsenhausen (Umgestaltung Schweizer Straße/Platz). Gerade bei einer dauerhaften Sperrung des Mainkais sind die absehbaren Änderungen im angrenzenden Straßennetz in die Betrachtung einzubeziehen! Hauptkriterium ist, dass die Untersuchung es unterlässt, die nicht verkehrlichen Auswirkungen überhaupt zu analysieren. Hierzu zählen die erhöhten Behinderungen für den nicht-motorisierten Verkehr (sog. Trennwirkungen beim Überqueren von Straßen), das Unfallgeschehen und alle umweltbezogenen Aspekte wie Lärm, Schadstoffemissionen und Veränderungen der Umfeld- und Aufenthaltsqualität und schließlich der Energieverbrauch/Klima (Umwegverkehre). Diese Aspekte stehen für die Bewohnerschaft, Schüler, Einzelhandelskunden und die Beschäftigten im Vordergrund. Verschlechterungen bei diesen Aspekten bedeuten Verschlechterungen der Lebensqualität. Im Koalitionsvertrag heißt es zur Mainkaisperrung: "Die Stadtteile - vor allem Sachsenhausen - sollen durch den autofreien Mainkai nicht zusätzlich belastet werden." Sachsenhausen Nord ist ein Viertel der Nahmobilität. Der öffentliche Raum ist voller Menschen - auch ohne Veranstaltungen. Durch die Sperrung des Mainkais entstehen insbesondere zu Spitzenzeiten erhebliche zusätzliche Belastungen. Erhöhte Schadstoffwerte durch die Mainkaisperrung in dem dichtbesiedelten, kinderreichsten Stadtteil Frankfurts widersprechen dem Koalitionsvertrag und sind nicht akzeptabel. Die Römer-Koalition hat sich mit dem Koalitionsvertrag ehrgeizige Klimaziele gesetzt und zahlreiche Maßnahmen zur Emissionsminderung beschlossen. Dazu hat die Stadt Frankfurt gemäß Beschlussausfertigung aus der 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.05.2022, § 1650, beschlossen: "Der Erfolg der kommunalen Klimaschutzanstrengung misst sich einzig und allein an der Reduzierung von Treibhausgas (THG)-Emissionen." Weiterhin heißt es: "Der Magistrat wird aufgefordert, den Klimaschutz in den Mittelpunkt zu rücken und das zur Zielerreichung Notwendige zu veranlassen." Das bedeutet auch, dass Maßnahmen, die zu einer Erhöhung der Emissionen führen, zu vermeiden sind. Dies ist aber durch die Schließung des Mainkais zu erwarten. Die Umleitungsrouten durch den gesperrten Mainkai erhöhen die gefahrenen Streckenlängen der Kfz um ein Vielfaches. "Traffic vaporisation" ist in einer Stadt mit täglich 500.000 Ein- und Auspendlern ohne angemessenes und funktionierendes ÖPNV-Angebot nicht zu erwarten. Insgesamt erschließt sich die Dringlichkeit einer dauerhaften Mainkaisperrung, welche von Seite des Mobilitätsdezernates forciert wird, nicht: Der Mainkai besteht bereits jetzt aus gut ausgebauten breiten Geh- und Radwegen, großzügigen Grünflächen, einem Spielplatz mit altem Baumbestand und der beliebten Promenade direkt am Main. Dort am Fluss ist der Aufenthalt für die Besucher wesentlich attraktiver als im Bereich der jetzigen Straße, überwiegend vor Gebäuden mit Privatwohnungen. Auf der anderen Seite sind und werden in den nächsten Jahren in Sachsenhausen wichtige Verkehrsachsen durch Baustellen blockiert oder nur eingeschränkt nutzbar sein. Die Grenze der Belastbarkeit ist längst erreicht. Im Koalitionsvertrag heißt es: "Der Mainkai wird im Rahmen eines Gesamtkonzepts zum motorisierten Individualverkehr in dieser Wahlperiode wieder autofrei ...". Bislang wird nicht hinreichend dargelegt, mit welchen Maßnahmen der motorisierte Individualverkehr tatsächlich reduziert und eine neuerliche Belastung der südlichen Stadtteile verhindert werden soll. Ein Gesamtkonzept hat die Stadt noch immer nicht vorgelegt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 12.08.2024, B 314 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat)

Grunderneuerung der Gartenstraße zwischen Otto-Hahn-Platz und Schweizer Straße

09.10.2024 · Aktualisiert: 06.12.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2024, OF 1264/5 Betreff: Grunderneuerung der Gartenstraße zwischen Otto-Hahn-Platz und Schweizer Straße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Auskunft, wann die geplante Grunderneuerung/Umgestaltung der Gartenstraße zwischen Otto-Hahn-Platz und Schweizer Straße umgesetzt wird. Begründung: Die Umgestaltung der Gartenstraße zwischen Schweizer Straße und Otto Hahn Platz ist dringend erforderlich: Die Fußwege sind schmal und oft zugeparkt. Dabei ist dieser Straßenabschnitt ein Schulweg und bietet einen direkten Zugang zu einer Schule, einem Kinderhort, einer Krippe und einer Kindertagesstätte. Es gibt eine Kirche, eine Gedenkstätte, Gastronomie und kleine Läden. Die Straße ist in einem beklagenswerten Zustand: Straßenschäden, fehlende Radwege, eine Steinwüste ohne jegliches Grün. Hier ist der Aufenthalt vor allem im Sommer besonders für Fußgänger kaum erträglich, Radfahren ist lebensgefährlich. Dem Ortsbeirat wurde das Konzept zur Umgestaltung der Gartenstraße vorgestellt. Bislang gibt es keine konkreten Informationen zu der zeitlichen Planung. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1062 2024 Die Vorlage OF 1264/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Messung von Luftschadstoffen im Stadtteil Sachsenhausen aufgrund gestiegener Verkehrsbelastung

13.09.2024 · Aktualisiert: 31.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5944 entstanden aus Vorlage: OF 1204/5 vom 24.08.2024 Betreff: Messung von Luftschadstoffen im Stadtteil Sachsenhausen aufgrund gestiegener Verkehrsbelastung Vorgang: OM 5471/24 OBR 5, ST 1391/24 Der Magistrat wird gebeten, Folgendes darzulegen: 1. Wie können die Messungen an mittlerweile verkehrsberuhigten Straßen, die in der ST 1391 genannten Modellrechnung, auf Straßen übertragen werden, in die der Verkehr seither verdrängt wird? Inwiefern sind Werte von verkehrsberuhigten Straßen mit den Werten von Straßenbereichen vergleichbar, in die der Verkehr umgeleitet wird? 2. Aus welchem Grund haben im Frankfurter Süden bislang keine Schadstoffmessungen im Sinne des Luftreinhalteplans stattgefunden? 3. Aus welchem Grund am autofreien Römerberg und am verkehrsberuhigten Mainkai Schadstoffe gemessen werden - nicht aber an zunehmend hoch belasteten Straßen auf der gegenüberliegenden Mainseite: am Schaumainkai, der Schweizer Straße, der Gartenstraße oder der Mörfelder Landstraße? Als Auftraggeber hat die Stadt Frankfurt durchaus Einfluss auf die Standorte von Schadstoffmessungen durch das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie. Begründung: Im Rahmen der Maßnahmen zur Luftreinhaltung in Frankfurt wurden in verschiedenen Stadtteilen, insbesondere im nördlichen Bereich, Luftschadstoffmessungen durchgeführt. Diese Messungen führten u. a. zur Einführung von Tempolimits und zum Rückbau von Straßen, was zu einer deutlichen Verbesserung der Luftqualität in diesen Bereichen beigetragen hat. Die Verkehrsberuhigung im nördlichen Teil Frankfurts hat dazu geführt, dass der Autoverkehr in andere Stadtteile, insbesondere nach Sachsenhausen, verdrängt wurde. Trotz der gestiegenen Verkehrsbelastung in Sachsenhausen wurden hier jedoch bislang keine entsprechenden Messungen der Luftschadstoffe durchgeführt. Den Antrag des Ortsbeirats zu Schadstoffmessungen durch Autoverkehr an besonders belasteten Standorten in Sachsenhausen, OM 5471, hat die Stadt mit der ST 1391 abgelehnt. In der ST 1391 heißt es: "...Im Zuge dieser Modellierung wurden NO2-Belastungsschwerpunkte in Höchst, im Riederwald, sowie an verschiedenen Stellen in der Innenstadt ermittelt - nicht jedoch im Frankfurter Süden bzw. in Sachsenhausen. Die Modellierungen ergaben damals in den Bereichen Schweizer Straße, Gartenstraße und am Schaumainkai NO2-Belastungen unterhalb des Grenzwertes in Höhe von 40 μg/m3 im Jahresmittel. Seit der Modellierung ist die Belastung durch Stickstoffdioxid so deutlich zurückgegangen, dass bis heute weder Fahrverbote notwendig geworden sind, noch der Bedarf einer dichten Überwachung besteht. Selbst an den hochbelasteten Stellen werden sämtliche Grenzwerte inzwischen stadtweit deutlich und sicher eingehalten. So hat sich die NO2-Belastung beispielsweise an der Friedberger Landstraße seit 2016 (52 μg/m3) bis heute halbiert (2023: 25,8 μg/m3)." Diese Argumentation ist aus Sicht des Ortsbeirats nicht nachvollziehbar: Es ist schön, dass sich an der inzwischen verkehrsberuhigten, zweispurigen Friedberger Landstraße die Schadstoffbelastung halbiert hat. Dies aber nun auf Straßen im Süden zu übertragen, die weder zurückgebaut und verkehrsberuhigt wurden, sondern - im Gegenteil - einer zunehmenden Verkehrsbelastung ausgesetzt sind, ist zumindest klärungsbedürftig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5471 Stellungnahme des Magistrats vom 15.07.2024, ST 1391 Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 33 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 79-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Grünphase am Wendelsplatz für den Fahrzeugverkehr in westöstlicher Richtung verlängern

13.09.2024 · Aktualisiert: 21.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5939 entstanden aus Vorlage: OF 1199/5 vom 28.08.2024 Betreff: Grünphase am Wendelsplatz für den Fahrzeugverkehr in westöstlicher Richtung verlängern Der Magistrat wird gebeten, am Wendelsplatz die Ampelphase für den Fahrzeugverkehr - aus Richtung Flughafen kommend und in Richtung Offenbach fahrend - signifikant zu verlängern, um Staus in der Mörfelder Landstraße Richtung Offenbacher Landstraße zu minimieren. Begründung: Da in der Offenbacher Landstraße in entgegengesetzter Richtung Rohrleitungsarbeiten durchgeführt werden, verengt sich die Fahrbahn derzeit am Wendelsplatz von zwei auf einen Fahrstreifen. Aktuell passieren maximal sechs bis sieben Fahrzeuge eine Grünphase. Die Folge ist ein Stau, der sich im abendlichen Berufsverkehr vom Wendelsplatz bis zur Querung Schweizer Straße zieht. Eine längere Grünphase könnte hier Abhilfe schaffen und Staus sowie damit einhergehende Emissionen reduzieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 146 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufstellen von Sitzbänken an der Textorstraße/Ecke David-Stempel-Straße

05.07.2024 · Aktualisiert: 08.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5772 entstanden aus Vorlage: OF 1163/5 vom 13.06.2024 Betreff: Aufstellen von Sitzbänken an der Textorstraße/Ecke David-Stempel-Straße Der Magistrat wird gebeten, an der Textorstraße/Ecke David-Stempel-Straße ein oder zwei Bänke aufzustellen, damit Bürgerinnen und Bürger, insbesondere jene, die auch während der Umbauarbeiten in Sachsenhausen einkaufen wollen, sich unterwegs ausruhen können. Begründung: Der Magistrat hat alle Anregungen des Ortsbeirats 5, den Weg der Bürgerinnen und Bürger, die weiterhin in den Geschäften um den Südbahnhof einkaufen wollen und zum Teil müssen (z. B. auf dem Sachsenhäuser Markt), zu erleichtern, abgelehnt. Der Verweis auf die S-Bahn ist schwierig umzusetzen, da erst einmal der Weg zur S-Bahn-Station zurückgelegt werden muss, und vom Südbahnhof auch ein längerer Fußweg bis zur Straßenbahnstation zu bewältigen ist - ganz abgesehen davon, dass die Rolltreppen an der S-Bahn-Station des Öfteren defekt sind. Der Verweis auf die Busse ist auch nicht sehr hilfreich, da diese in größeren Abständen fahren. Bliebe noch die Möglichkeit, mit der Linie 18 oder 22 bis zur "Konstablerwache" zu fahren, dann in die U-Bahn bzw. S-Bahn einzusteigen und dann am Willy-Brandt-Platz mit der U-Bahn zum Südbahnhof zurückzufahren, um endlich auf die Schweizer Straße zu den dort noch vorhandenen Geschäften zu gelangen und mit der Linie 22 weiter nach Niederrad zu kommen. Bei dieser Situation ziehen viele Bürgerinnen und Bürger den Fußweg zwischen Lokalbahnhof und Bruchstraße vor. Um diesen Weg etwas zu erleichtern, sollten auf der Abbiegung zur David-Stempel-Straße ein oder zwei Bänke aufgestellt werden, damit sich die Leute mit ihren Einkäufen hinsetzen können, um etwas zu verschnaufen. Vor dem großen Baum ist genug Platz (siehe Foto). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2024, ST 1750

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kurzfristige Umsetzung der Stellungnahme ST 2410 - Schutz der Kinder im Bereich des Gymnasiums Süd in der Launitzstraße

05.07.2024 · Aktualisiert: 01.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5780 entstanden aus Vorlage: OF 1176/5 vom 20.06.2024 Betreff: Kurzfristige Umsetzung der Stellungnahme ST 2410 - Schutz der Kinder im Bereich des Gymnasiums Süd in der Launitzstraße Vorgang: OM 4447/23 OBR 5; ST 2410/23 Der Magistrat wird gebeten, den Bereich des Gymnasiums Süd in der Launitzstraße - wie von ihm in seiner Stellungnahme vom 04.12.2023, ST 2410, zugesagt - kurzfristig deutlich mit einem Piktogramm zu kennzeichnen. Dort befinden sich auch eine Kita und ein Hort. Zudem wird der Magistrat gebeten, im Bereich Launitzstraße/Ecke Schwanthalerstraße Schilder zu installieren, die auf Kinder hinweisen. Selbst wenn der Schulhof des Gymnasiums Süd temporär erweitert wird und das Piktogramm dann für einen gewissen Zeitraum nicht seinen Zweck erfüllt, so sind im Bereich von Schule, Kita und Hort naturgemäß viele Kinder unterwegs. Die Sicherheit von Kindern sollte auch bei begrenzten Ressourcen auf keinen Fall zur Disposition stehen. Begründung: Im Eingangsbereich des Gymnasiums Süd in der Launitzstraße wurde vor wenigen Tagen ein Kind angefahren und verletzt. Vor fast einem Jahr hatte der Ortsbeirat mit der Anregung vom 15.09.2023, OM 4447, die Kennzeichnung dieses Bereichs vor der Schule in der Launitzstraße zur Sicherheit der Kinder beantragt. Im Dezember letzten Jahres antwortete der Magistrat, dass der Anregung des Ortsbeirats entsprochen würde. Zumindest ein Piktogramm würde auf Höhe der Launitzstraße 25 aufgebracht werden. Seitdem ist nichts passiert. Noch dazu äußerte sich ein Vertreter der Stadt nach dem Unfall in geradezu zynischer Weise der Presse gegenüber (FNP Mittwoch, 19.06.2024, Bericht über den Unfall: " ... die Stadtverwaltung muss schon ein wenig schauen, dass man mit den begrenzten Ressourcen angemessen umgeht"). Kein Wort des Bedauerns findet sich in diesem Bericht. Dabei geht es um eine sehr überschaubare, kostengünstige Maßnahme, die im Zweifel Leben retten kann. Verkehrssicherung auf Schulwegen gehört zur Grundversorgung der Stadt. Wofür sollten die knappen Ressourcen sonst verwendet werden? Es entsteht der Eindruck, dass die Stadt andere Prioritäten hat. So ist kaum nachvollziehbar, dass auf der gegenüberliegenden nördlichen Mainseite im Innenstadtbereich (ohne eine einzige Schule) mit großer Anstrengung und erheblichen finanziellen Mitteln verkehrsberuhigende Maßnahmen umgesetzt werden und der Verkehr ausgerechnet in den kinderreichsten Stadtteil Sachsenhausen-Nord verdrängt wird. Neun Schulen befinden sich rund um den Schweizer Platz. Ganz in der Nähe, an der Ecke Schweizer Straße/Schwanthalerstraße ist vor wenigen Wochen ein weiteres Schulkind von einem Auto angefahren und verletzt worden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4447 Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2023, ST 2410 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2042 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Koordination zukünftiger Straßenbauprojekte - Verkehrschaos vermeiden!

05.07.2024 · Aktualisiert: 31.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5765 entstanden aus Vorlage: OF 1133/5 vom 10.05.2024 Betreff: Koordination zukünftiger Straßenbauprojekte - Verkehrschaos vermeiden! Der Magistrat wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass bei zukünftigen Straßenbauprojekten bereits im Vorfeld der jeweiligen Maßnahmen eine Abstimmung zwischen den zuständigen Fachämtern und dem Ortsbeirat stattfindet. Insbesondere ist die Terminplanung besser zu koordinieren, sodass eine Anhäufung von Verkehrsbeeinträchtigungen, wie sie derzeit im Stadtteil Sachsenhausen in geballter Form anzutreffen sind, vermieden wird. Ziel muss es dabei sein, die Beeinträchtigungen durch Straßenbaumaßnahmen im Ortsbezirk 5 für Bewohner, Verkehrsteilnehmer sowie Gewerbetreibende und deren Kunden so gering wie möglich zu halten. Begründung: Derzeit kommt es im Stadtteil Sachsenhausen durch - die Sperrung der Textorstraße, - die Sperrung der Oppenheimer Landstraße, - Bauarbeiten in der Schweizer Straße sowie unangekündigte Gleisbauarbeiten zwischen Hedderichstraße und Textorstraße sowie - Bauarbeiten auf dem Gelände der ehemaligen Shell-Tankstelle in der Mörfelder Landstraße und eine damit einhergehende Reduzierung der Fahrstreifen am Wendelsplatz zu erheblichen Verkehrsbehinderungen. Für eine derartige Anhäufung von parallel zueinander stattfindenden Straßenbaumaßnahmen und die damit verbundenen Beeinträchtigungen für Bewohner, Verkehrsteilnehmer sowie Gewerbetreibende und deren Kunden haben die Betroffenen keinerlei Verständnis. Zwar sind all diese Maßnahmen notwendig, doch hätte man diese problemlos zeitlich entzerren können. Erschwerend kam Ende Mai dieses Jahres die Mainkaisperrung für die Zeit der Fußball-EM und der darauffolgenden Sommerferien hinzu, welche zusätzlich weitere erhebliche Belastungen für den Stadtteil Sachsenhausen in Form von Ausweichverkehr nach sich ziehen wird. Damit geht zudem ein erheblicher Anstieg von Feinstaub- und CO2-Emissionen einher, die der Magistrat mit seiner Verkehrspolitik doch vorgeblich reduzieren will. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2164 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einrichtung von Schadstoffmessstellen zur Erfassung der Luftschadstoffe des Autoverkehrs in Sachsenhausen

26.04.2024 · Aktualisiert: 27.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5471 entstanden aus Vorlage: OF 1108/5 vom 09.04.2024 Betreff: Einrichtung von Schadstoffmessstellen zur Erfassung der Luftschadstoffe des Autoverkehrs in Sachsenhausen Der Magistrat wird gebeten, möglichst vor der nächsten Mainkaisperrung an folgenden Stellen Schadstoffmessstellen zur Erfassung der Luftschadstoffe des Autoverkehrs einzurichten: - Gartenstraße zwischen Cranachstraße und Schweizer Straße; - Schweizer Straße zwischen Schwanthalerstraße und Schweizer Platz; - Schweizer Straße zwischen Schaumainkai und Metzlerstraße und - Schaumainkai vor dem Eisernen Steg. Begründung: Mit 500.000 Ein- und Auspendlern täglich ist Frankfurt Pendlerhauptstadt. Aufgrund der verkehrlichen Planungen für die Innenstadt wird der Autoverkehr zunehmend auf die südliche Mainseite verdrängt. Der Pendlerverkehr wird durch ein dichtbesiedeltes Wohngebiet in eine Innenstadt geführt, die zunehmend autofrei sein soll. Durch die Mainkaisperrung wird Sachsenhausen zusätzlich mit Staus und Schadstoffen belastet. Bislang finden Luftschadstoffmessungen des Autoverkehrs lediglich auf der nördlichen Mainseite statt. Valide Daten zu der Schadstoffbelastung durch den motorisierten Verkehr und den Auswirkungen der Mainkaisperrung auf die Luftqualität in Sachsenhausen als kinderreichstem Stadtteil Frankfurts sind bislang nicht erhoben worden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.07.2024, ST 1391 Antrag vom 24.08.2024, OF 1204/5 Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5944 Aktenzeichen: 79-3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Anwohnerinnen und Anwohner vom Parkdruck entlasten - Parkplätze schaffen

26.04.2024 · Aktualisiert: 26.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5464 entstanden aus Vorlage: OF 1093/5 vom 18.03.2024 Betreff: Anwohnerinnen und Anwohner vom Parkdruck entlasten - Parkplätze schaffen Der Magistrat wird gebeten, die für schulische Zwecke nicht benötigten Tiefgaragenstellplätze unter dem Bürogebäude Großer Hasenpfad 42 bis 48 und Mittlerer Hasenpfad 35 an Anwohnerinnen und Anwohner zu vermieten. Begründung: Unter dem Gebäudeteil am Interimsstandort der Martin-Buber-Schule im Großen Hasenpfad 42 bis 48 befindet sich eine große Anzahl an Duplex-Kfz-Stellplätzen, ebenso unter dem Gebäudeteil Mittlerer Hasenpfad 35. Während der Dauer der Nutzung des Bürogebäudes Großer Hasenpfad 42 bis 48/Mittler Hasenpfad 35 als Schule leiden die Anwohnerinnen und Anwohner nicht nur unter erhöhtem Straßenverkehr, sondern auch unter dem Wegfall von bestehenden Parkplätzen für die Einrichtung von Haltestellen des Schulbusses und einer Kiss-and-ride-Zone. Zum Ausgleich soll der Magistrat die nicht für schulische Zwecke benötigten Tiefgaragenstellplätze zur Anmietung anbieten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1613 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 5 am 24.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 5 am 21.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Umgestaltung der Schweizer Straße und des Schweizer Platzes

26.04.2024 · Aktualisiert: 21.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5470 entstanden aus Vorlage: OF 1107/5 vom 08.04.2024 Betreff: Umgestaltung der Schweizer Straße und des Schweizer Platzes Vorgang: OM 4666/23 OBR 5; ST 543/24 Der Schweizer Platz, der zentrale Ort in Sachsenhausen, ist für viele Menschen von besonderer Bedeutung. Die Stadt wählte als Fachjury für den Wettbewerb zur Umgestaltung dieses Platzes zwei Verkehrsplaner und eine Landschaftsarchitektin aus anderen Städten, sowie eine Architektin/Stadtplanerin aus Frankfurt, ehemalige Mitarbeiterin des Planungsbüros, dessen Entwurf als einer der Favoriten des Wettbewerbs gilt. Kein stimmberechtigtes Mitglied der Jury ist aus Sachsenhausen und vertraut mit dem Leben vor Ort. Dies vorrausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. den Ortsbeirat an der Entscheidung zum Vergabeverfahren zur Umgestaltung des Schweizer Platzes zu beteiligen; 2. darzulegen, welche Ergebnisse der Bürgerbefragung konkret in die Entscheidung des Preisgerichts eingeflossen sind und in welcher Form. Dies gilt insbesondere für die in der Bürgerbeteiligung genannten Punkte "Vorrang für den Fußverkehr", "sichere Querungsmöglichkeiten für Kinder und Menschen mit Einschränkungen", sowie die Aufenthaltsqualität und die Nutzung des Platzes für den Fußverkehr, die Barrierefreiheit und die Sicherheit für Fußgänger. Diese Punkte wurden bei der Bürgerbeteiligung besonders häufig genannt. Die Bürgerbeteiligung zeigte, dass die meisten Menschen den Platz zu Fuß nutzen. Der Platz ist Schulweg für mehrere Schulen in der unmittelbaren Umgebung. Inwiefern ist die Qualität des Ortes und die Sicherheit des Fußverkehrs insbesondere für Kinder und für mobilitätseingeschränkte Menschen berücksichtigt worden? Begründung: Der öffentliche Raum scheint zunehmend auf die Organisation von Verkehrswegen reduziert zu werden. Dies zeigt auch die Auswahl der Jury zum Wettbewerb der Neugestaltung des Schweizer Platzes - es wurden fast ausschließlich Verkehrsplaner ausgewählt. Der öffentliche Raum, insbesondere ein zentraler Platz, bedeutet jedoch viel mehr als die Planung von Verkehrswegen. Hier geht es um die Lebensqualität der Menschen im Viertel. Kaum jemand in der dicht bebauten Umgebung hat einen eigenen Garten. Daher ist dieser großzügige Platz als Aufenthaltsort für die Menschen von besonderer Bedeutung - ein Ort der Entschleunigung und zum Flanieren. Bei der Bürgerbeteiligung gab fast die Hälfte der Befragten an, den Schweizer Platz täglich zu nutzen. Viele wünschten Aufenthaltsqualität, Barrierefreiheit und Vorrang des Fußverkehrs. Verkehrsplanung sollte sich dem Charakter und der spezifischen Situation eines Ortes anpassen und nicht umgekehrt. Der Schweizer Platz - als Teil einer intakten gründerzeitlichen Struktur - sollte, wie in der Bürgerbeteiligung oft genannt, als Ganzes erfahrbar bleiben. Auf keinen Fall sollte der Platz durch übermäßige Anordnung von Verkehrswegen fragmentiert werden und dadurch an Aufenthaltsqualität und Charme verlieren. Der Schweizer Platz ist Teil des Schulwegeplans. Fünf Schulen und zahlreiche Kitas sind hier in unmittelbarer Nähe. Hunderte von Schülerinnen und Schüler queren den Platz in der Hauptverkehrszeit, um zur Schule oder zur Straßenbahnhaltestelle zu gelangen. Dabei wird es natürlich vorkommen, dass Kinder und Jugendliche ohne nach rechts und links zu schauen über die geplanten separaten Radwege mitten auf dem Platz zur Straßenbahn rennen. Zwei Seniorenwohnanlagen sind in der Nähe. Eilige Radfahrer achten oft nicht auf vulnerable Verkehrsteilnehmer. Die von der Stadt in der Visualisierung vorgegebene Radwegeführung ist mit einer gefahrlosen Nutzung des Platzes für den Fußverkehr nicht kompatibel. In der ST 543 wird dem Ortsbeirat mitgeteilt, dass in einem Vergabeverfahren anhand "vorgegebener Kriterien" einer der drei Entwürfe im Rahmen des Vergabeverfahrens ausgewählt und dann zur Grundlage für die Planung wird. Welche Kriterien dies sind, wird nicht bekanntgegeben. Inwieweit finden die Ergebnisse der Bürgerbefragung, die spezifischen Gegebenheiten vor Ort, die Lebensrealität der Menschen im Viertel Eingang in die Entscheidung? Es wäre wichtig, den Ortsbeirat als demokratisch gewähltes Gremium vor Ort an der Entscheidung des Vergabeverfahrens zur Umgestaltung des Schweizer Platzes zu beteiligen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.10.2023, OM 4666 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 543 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1878 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 1878) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Baustellenbedingten Parkdruck lindern: Bewohnerparken kurzfristig ausweiten

26.04.2024 · Aktualisiert: 21.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5478 entstanden aus Vorlage: OF 1117/5 vom 11.04.2024 Betreff: Baustellenbedingten Parkdruck lindern: Bewohnerparken kurzfristig ausweiten Der Magistrat wird gebeten, in Bewohnerparkzonen des Ortsbezirks 5, in denen aufgrund von Baustellen oder sonstigen Sperrungen ein stark erhöhter Parkdruck herrscht, das Bewohnerparken vorübergehend auf gebührenpflichtige Parkplätze in derselben Bewohnerparkzone auszuweiten bzw. das Parken auf diesen Parkplätzen mit Bewohnerparkausweis zeitweise zu dulden. Begründung: Im Ortsbezirk 5 hat in den vergangenen Monaten der Parkdruck in mehreren Bewohnerparkzonen stark zugenommen. Bedingt durch die Baustelle am Holbeinkreisel und die umfassenden Straßenarbeiten in und um die Schweizer Straße sind Bewohnerparkplätze vorläufig weggefallen und die Parkplätze insgesamt reduziert worden. Bewohner mit einem Bewohnerparkausweis sind nicht nur am dringendsten auf Parkplätze in ihrer Wohnumgebung angewiesen, sie tragen nach der jüngsten Gebührenerhöhung auch erhebliche Kosten. Deshalb erscheint es angemessen, Bewohnern in Bewohnerparkzonen das Parken auch auf den kostenpflichtigen Parkplätzen vorübergehend zu erlauben, um den Verlust an Parkplätzen zu kompensieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1880 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 1880) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32-1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Compliance-Richtlinie bei der Besetzung des Preisgerichts in der Jury für die Neugestaltung der Schweizer Straße

08.04.2024 · Aktualisiert: 14.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2024, OF 1104/5 Betreff: Compliance-Richtlinie bei der Besetzung des Preisgerichts in der Jury für die Neugestaltung der Schweizer Straße Der Ortsbeirat 5 fragt den Magistrat, welche Compliance-Richtlinien bei der Besetzung der Jury für die Neugestaltung der Schweizer Straße, insbesondere bei der Benennung der Fachpreisrichter und stellvertretenden Fachpreisrichter Anwendung gefunden haben? Hatten die zu benennenden Personen Angaben zu ihrer bisherigen beruflichen Tätigkeit, insbesondere zur vertraglichen Zusammenarbeit oder sonstigen Geschäftstätigkeit mit möglichen Teilnehmern an der Ausschreibung gemacht? Begründung: Den zu den (stellvertretenden) Fachpreisrichtern benannten Personen kommt in der Jury bei der Vergabe der Preise eine sehr wichtige Bedeutung zu. Vor diesem Hintergrund ist eine Neutralität und Unvoreingenommenheit in dieser Funktion unabdingliche Voraussetzung zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung dieser Aufgabe. Diese Neutralität kann tangiert sein, wenn als Fachpreisrichter fungierende Personen in einem Vertragsverhältnis zu einem Teilnehmer am Wettbewerb stehen oder standen, oder mit ihm auf sonstige Weise beruflich zusammenarbeiten. Hier müsste anhand der konkreten Umstände des Einzelfalles geklärt werden, ob dies Auswirkungen auf die Neutralität gehabt haben könnte. Hierbei sind Zeitablauf, Dauer der Zusammenarbeit und berufliche Kontakte nach Beendigung einer vertraglichen Zusammenarbeit in eine Gesamtabwägung einzustellen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 5 am 26.04.2024, TO I, TOP 36 Beschluss: Auskunftsersuchen V 944 2024 Die Vorlage OF 1104/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, AfD, BFF und fraktionslos gegen GRÜNE (= Ablehnung); Linke (= Enthaltung)^

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung und Umgestaltung der Schweizer Straße

02.04.2024 · Aktualisiert: 14.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2024, OF 1065/5 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung und Umgestaltung der Schweizer Straße Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Planungsmittel in Höhe von 50.000 € für die Sanierung der Schweizer Straße in den neuzubeschließenden Haushalt 2024/2025 einzuplanen. Begründung: Die Schweizer Straße ist teilweise in einem desolaten Zustand und muss dringend saniert werden. Auch ist eine bessere Aufteilung der Verkehrsfläche unter den Verkehrsteilnehmern unbedingt erforderlich. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 5 am 26.04.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Etatanregung EA 166 2024 Die Vorlage OF 1065/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, fraktionslos

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Martin-Buber-Schule - Schulweg sichern, Verkehrschaos verhindern und den Ortsbeirat einbeziehen

15.03.2024 · Aktualisiert: 26.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2024, OM 5341 entstanden aus Vorlage: OF 1057/5 vom 13.03.2024 Betreff: Martin-Buber-Schule - Schulweg sichern, Verkehrschaos verhindern und den Ortsbeirat einbeziehen Der Magistrat wird gebeten, im Zusammenhang mit der Auslagerung und dem Neubau der Martin-Buber-Schule die folgenden Punkte zu beachten und umzusetzen: 1. Der vorhandene Verbindungsweg vom Lerchesberg (Wartegässchen/Letzter Hasenpfad) in Richtung Sachsenhäuser Landwehrweg ist zu beleuchten und zu befestigen, damit er als offizieller Schulweg anerkannt werden kann. 2. Solange dieser Verbindungsweg nicht zum Schulweg ausgebaut worden ist, ist ein Schulbus für die Schülerinnen und Schüler, deren Schulweg mehr als zwei Kilometer beträgt, einzurichten. 3. Für den Bereich Großer und Mittlerer Hasenpfad sowie für die daran angrenzenden Straßen ist ein Verkehrskonzept zu erarbeiten, um den zusätzlichen Verkehr schnell abfließen zu lassen. Aus diesem soll nachvollziehbar hervorgehen, wie der zusätzliche Verkehr schnell abfließen kann, ohne zusätzliche Staus zu erzeugen. Insbesondere ist darzulegen, wie die Ampelschaltungen an der Einmündung in die Mörfelder Landstraße so gestaltet werden können , dass zusätzliche Staus vermieden werden. 4. Am Interimsstandort ist eine Kiss-and-ride-Zone einzurichten. 5. Die komplette Vorlage zur Gestaltung der beiden Schulhöfe am Interimsstandort ist dem Ortsbeirat unverzüglich zuzuleiten. Begründung: Der Weg zwischen dem Lerchesberg und dem Sachsenhäuser Landwehrweg wird nicht als offizieller Schulweg anerkannt, obwohl er eine schnelle Verbindung darstellt und gerne von den Schülern der Martin-Buber-Schule benutzt wird. Gemäß § 161 Hessisches Schulgesetz haben Grundschüler, deren kürzester Schulweg mehr als zwei Kilometer beträgt, einen Anspruch auf kostenlose Beförderung. Vorrangig sollen diese Schüler auf öffentliche Verkehrsmittel verwiesen werden. Ist deren Benutzung nicht zumutbar, können die Schulträger, in Frankfurt der Magistrat, Schulbusse einsetzen (Abs. 4). Vorliegend ist die Benutzung mit öffentlichen Verkehrsmitteln den Grundschülern nicht zumutbar. Gemäß den Fahrtzeitangaben des RMV dauert der Schulweg vom Lerchesberg zum Interimsstandort der Martin-Buber-Schule im Großen Hasenpfad unter Benutzung der Buslinie 35 und Umstieg in die S-Bahn (Haltestelle "Louisa Bahnhof") oder Umstieg am Riedhof in die Straßenbahn fast 40 Minuten. Daher ist ein Schulbus einzurichten. Durch die Verlagerung der Schule ist in diesem Bereich mit einem deutlich erhöhten Verkehrsaufkommen zu rechnen. Ein Verkehrskonzept mit Aussagen zu den Ampelschaltungen an den Einmündungen zur Mörfelder Landstraße ist im Interesse der dort wohnenden Bevölkerung kurzfristig vorzulegen. Um Staus und gefährliche Situationen in den Wohnstraßen Großer Hasenpfad und Mittlerer Hasenpfad zu vermeiden, ist am Schuleingang eine Kiss-and-ride-Zone zu schaffen und entsprechend auszuschildern. So kann die ansonsten sehr angespannten Verkehrssituationen vor Ort abgemildert werden. Die endgültige Entscheidung über die Schulhofgestaltung obliegt den Ortsbeiräten. Der Ortsbeirat ist deshalb vollumfänglich zu unterrichten und einzubinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 5 am 05.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 5 am 24.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 5 am 21.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Haltsignal zum Schutz der Aussteigenden Ecke Gartenstraße/Schweizer Straße

15.03.2024 · Aktualisiert: 28.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2024, OM 5332 entstanden aus Vorlage: OF 1045/5 vom 27.02.2024 Betreff: Haltsignal zum Schutz der Aussteigenden Ecke Gartenstraße/Schweizer Straße Der Magistrat wird gebeten, vor der Haltestelle "Schweizer-/Gartenstraße" eine große und deutliche Ampelanlage mit Rotlicht bzw. ein geeignetes großes Halt signal anzubringen. Begründung: Die Haltestelle "Schweizer-/Gartenstraße" ist ein verkehrsrelevanter Ort, an dem regelmäßig Fahrgäste ein- und aussteigen. Um die Sicherheit und den Schutz der Passagiere zu erhöhen, ist es sinnvoll, ein sichtbares Haltsignal vor dieser Haltestelle anzubringen. Durch die Installation eines vorranggeschalteten Ampelsystems oder eines deutlich sichtbaren Haltsignals wird eine klare Regelung für den Verkehr geschaffen. Dies ermöglicht den Fahrgästen, in aller Ruhe und Sicherheit die öffentlichen Verkehrsmittel zu betreten oder zu verlassen. Insbesondere während stark frequentierter Zeiten kann ein solches Signal dazu beitragen, den Verkehrsfluss zu organisieren und Unfälle zu vermeiden. Darüber hinaus wird durch die visuelle Präsenz des Haltsignals die Aufmerksamkeit aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer auf die bevorstehende Haltestelle gelenkt. Dies trägt nicht nur zur Sicherheit der Fahrgäste bei, sondern fördert auch einen reibungslosen Ablauf des Straßenverkehrs an dieser Stelle. Vor der Haltestelle sind zwei Schilder "Achtung Fußgänger" installiert. Insgesamt trägt die Installation eines größeren und sichtbaren Haltsignals oder einer installierten Ampelanlage vor der Haltestelle "Schweizer-/Gartenstraße" dazu bei, die Sicherheit und den Komfort der Passagiere zu verbessern und gleichzeitig den Verkehrsfluss zu optimieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2024, ST 1536 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schienenersatzverkehr zwischen Lokalbahnhof und Südbahnhof während des Umbaus der Straßenbahnhaltestelle „Lokalbahnhof/Textorstraße“ einrichten

15.03.2024 · Aktualisiert: 07.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2024, OM 5338 entstanden aus Vorlage: OF 1053/5 vom 29.02.2024 Betreff: Schienenersatzverkehr zwischen Lokalbahnhof und Südbahnhof während des Umbaus der Straßenbahnhaltestelle "Lokalbahnhof/Textorstraße" einrichten Der Magistrat wird gebeten, mit der VGF in Kontakt zu treten, um einen Schienenersatzverkehr (SEV) während der Bauzeit der Haltestelle einzurichten. Voraussichtlich ab Anfang April dieses Jahres wird die Straßenbahnhaltestelle "Lokalbahnhof/Textorstraße" mehrere Monate beidseitig barrierefrei ausgebaut. Während der Bauzeit ist der Bereich zwischen Darmstädter Landstraße und Martin-May-Straße für den gesamten Verkehr gesperrt. Laut Auskunft des ASE vom 23. Februar 2024 in der Sitzung des Ortsbeirats 5, wird im Zuge dessen kein SEV der VGF zwischen Lokal- und Südbahnhof eingerichtet. Fahrgäste sollen dann die S-Bahn vom Lokalbahnhof zum Südbahnhof nutzen und umgekehrt. Begründung: Für viele ältere und behinderte Menschen stellt dies eine große Herausforderung dar, zunächst einmal von der Straßenbahnhaltestelle "Lokalbahnhof" einen längeren Weg zur S-Bahn zu laufen, wo des Öfteren die Rolltreppen nicht funktionieren, um dann eine Station zum Südbahnhof zu fahren, wo die gleichen Probleme vorhanden sind. Ebenso für Schülerinnen und Schüler, die ihren sicheren Schulweg per Straßenbahn unterbrechen müssen. Um diese Probleme gar nicht erst aufkommen zu lassen, wäre es zielführend, hier einen SEV einzurichten. Entweder - Variante 1: Busverkehr von Stadtgrenze/Oberrad über die Offenbacher Landstraße/Mühlberg/Mörfelder Landstraße/Schweizer Straße/Südbahnhof und zurück oder - Variante 2: Busverkehr von Haltestelle "Lokalbahnhof" über Darmstädter Landstraße/Mörfelder Landstraße/Schweizer Straße/Südbahnhof und zurück. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1060 Aktenzeichen: 92-1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Martin-Buber-Schule - Sporthalle vollumfänglich nutzbar machen

15.03.2024 · Aktualisiert: 26.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 15.03.2024, OA 450 entstanden aus Vorlage: OF 1059/5 vom 12.03.2024 Betreff: Martin-Buber-Schule - Sporthalle vollumfänglich nutzbar machen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Zusammenhang mit der Auslagerung und dem Neubau der Martin-Buber-Schule die folgenden Punkte zu beachten, umzusetzen oder zu beantworten: 1. Ergänzend zu den bisherigen Planungen erhält die neue Sporthalle am Interimsstandort einen zweiten Umkleideraum. 2. Die Sporthalle erhält die bisher fehlenden Duschmöglichkeiten. 3. Der Magistrat hat im Zuge der Auslagerung der Martin-Buber-Schule nach geeigneten Standorten gesucht und das Bestandsbürogebäude Großer Hasenpfad/Mittlerer Hasenpfad gefunden. Geprüft hat er außerdem zwei Flächen im Bereich Bischofsweg 12, die jedoch nicht geeignet gewesen seien. Diese Flächen liegen außerhalb des Grundschulbezirks der Martin-Buber-Schule. Warum hat der Magistrat nicht ernsthaft Flächen im Grundschulbezirk der Martin-Buber-Schule geprüft? Solche böten sich zum Beispiel im Bereich Ziegelhüttenweg/Mittlerer Schafhofweg (bis Bahnlinie) an. Begründung: Auf dem Gelände des Interimsstandorts für die Martin-Buber-Schule und die Oberstufe der KGS Niederrad soll eine Sporthalle errichtet werden. Nach dem beschlossenen Raumprogramm soll nur ein Umkleideraum von rund 16 Quadratmetern für - nach Angaben des Magistrats - 1.050 Schüler beiderlei Geschlechts errichtet werden. Die Sporthalle benötigt mindestens zwei Umkleideräume und zwei Duschanlagen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 20.03.2024 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 22.04.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 450 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) 32. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 5 am 24.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 5 am 21.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 4618, 26. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 22.04.2024

OF (Antrag Ortsbeirat)

Dringend notwendiger Erhalt der Betreuung des Horts Zauberwald im Schulbezirk der MartinBuberSchule

08.02.2024 · Aktualisiert: 04.03.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2024, OF 1004/5 Betreff: Dringend notwendiger Erhalt der Betreuung des Horts Zauberwald im Schulbezirk der Martin-Buber-Schule Der Magistrat wird aufgefordert zeitnah die folgenden Fragen beantworten: 1. Was ist geplant, um den dringend notwendigen Erhalt der Betreuung des Horts Zauberwald im Schulbezirk der Martin-Buber-Schule auch in der Zeit der Auslagerung der Martin-Buber-Schule zu sichern? 2. Wie ist zu erklären, dass der Hort Zauberwald im Hinblick auf die neuen Räumlichkeiten für die Martin-Buber-Schule nicht einbezogen wurde? 3. Welche räumlichen Perspektiven und welche Unterstützung durch den Magistrat gibt es für den Hort Zauberwald, wenn der Förderverein weiterhin Träger bleibt und damit mittel- bis langfristig eine Versorgungssituation von mehr als 38% schafft? 4. Ist es richtig, dass der Umzug der Martin-Buber-Schule im Schuljahr 2024/2025 stattfinden soll? Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt? 5. Wie können die aktuell bestehenden Betreuungsverträge im Hort weiterhin gesichert werden? Begründung: Die Martin-Buber-Schule soll zusammen mit der KGS Niederrad im Schuljahr 2024/2025 in die Liegenschaft Großer Hasenpfad 42-48/Mittlerer Hasenpfad 25 einziehen. Der Verbleib des Horts Zauberwald und die Sicherstellung seiner Arbeit im bisherigen Umfang sind noch völlig ungeklärt. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 5 am 23.02.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 874 2024 Die Vorlage OF 1004/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Plätze des Hortes Zauberwald erhalten und ausbauen

26.01.2024 · Aktualisiert: 28.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.01.2024, OM 5054 entstanden aus Vorlage: OF 982/5 vom 06.01.2024 Betreff: Plätze des Hortes Zauberwald erhalten und ausbauen Der Magistrat wird gebeten, 1. Räumlichkeiten für den Hort Zauberwald in der Liegenschaft Großer Hasenpfad 42 bis 48/Mittlerer Hasenpfad 25 einzuplanen; 2. das Hortplatz- Angebot für die Martin-Buber-Schule auszubauen und 3. die Betreuungsplätze des Hortes Zauberwald auch mittel- und langfristig zu erhalten. Begründung: Die Martin-Buber-Schule soll zusammen mit der KGS Niederrad im Schuljahr 2024/25 in die Liegenschaft Großer Hasenpfad 42 bis 48/Mittlerer Hasenpfad 25 einziehen. Der Verbleib des Hortes Zauberwald scheint in diesem Zusammenhang noch ungeklärt zu sein. Sowohl die Kinder als auch die Elternschaft und das Personal benötigen hier ein Mehr an Transparenz. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2024, ST 1521 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 5 am 07.06.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 5 am 05.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

ParkandrideParkhaus mit direktem UBahnAnschluss auf dem Gebiet der Binding Brauerei

24.11.2023 · Aktualisiert: 02.08.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2023, OM 4727 entstanden aus Vorlage: OF 928/5 vom 24.09.2023 Betreff: Park-and-ride-Parkhaus mit direktem U-Bahn-Anschluss auf dem Gebiet der Binding Brauerei Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie auf dem Gebiet der Binding Brauerei ein modernes und komfortables Park-and-ride-Parkhaus mit direktem U-Bahn-Anschluss zu den Linien 1, 2, 3 und 8 eingerichtet werden kann. Die bestehende Wendeanlage der U-Bahn vom Südbahnhof ist nahezu auf gleicher Höhe unter dem Spielplatz Grethenweg und lediglich ca. 100 Meter von dem Gebiet der Binding Brauerei entfernt. Weiterhin ist zu prüfen, wie das Park-and-ride-Parkhaus als multimodaler Umsteigehub mit Leihrädern und Parkflächen für Fahrräder ausgestattet und an ein sicheres Rad- und Fußwegenetz in die Innenstadt angeschlossen werden kann. Begründung: Aufgrund der verkehrlichen Planungen in der Innenstadt ist die Verkehrssituation auch in Sachsenhausen untragbar geworden. Der Pendlerverkehr wird durch ein dicht besiedeltes Wohngebiet geführt - in eine Innenstadt, die zunehmend autofrei sein soll. Der motorisierte Individualverkehr in Frankfurt muss endlich reduziert und Sachsenhausen vom Pendlerverkehr entlastet werden. Ein komfortables, multimodales Park-and-ride-Parkhaus nach Wiener Vorbild mit eng getakteter und schneller U-Bahn-Verbindung in die Innenstadt könnte dazu beitragen. Vorhandene Ressourcen sollten genutzt werden - gleich vier U-Bahn-Linien würden auf diese Weise verlängert werden. In wenigen Minuten wäre man von dem Gebiet der Binding Brauerei an der Darmstädter Landstraße direkt in der Innenstadt. Dies wäre eine echte Alternative zur Autofahrt in die Stadt. Darüber hinaus wäre die Schweizer Straße für die Menschen im bergigen Süden Sachsenhausens auch ohne Auto schnell und komfortabel zu erreichen. Das neue Viertel am Henninger Turm würde erheblich aufgewertet werden. Im Vergleich zu einem Park-and-ride-Parkhaus an der Sachsenhäuser Warte wären wegen der Nähe zu der vorhandenen Infrastruktur Bauzeit und Kosten erheblich geringer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 689 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Verkehrsführung in der Schwanthalerstraße zwischen Diesterwegstraße und Schweizer Straße

26.10.2023 · Aktualisiert: 27.03.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.10.2023, OF 964/5 Betreff: Verkehrsführung in der Schwanthalerstraße zwischen Diesterwegstraße und Schweizer Straße Der Ortbeirat bittet den Magistrat, die konfliktträchtige Situation in der Schwanthalerstraße zwischen Diesterwegstraße und Schweizer Straße für den Fußgänger, Rad- und Autoverkehr mit folgenden Maßnahmen zu verbessern: 1. Die Schwanthalerstraße wird in dem beschriebenen Abschnitt als Einbahnstraße ausgewiesen, Fahrtrichtung von der Schweizer Straße nach Osten 2. Der Kreuzungsbereich an der Einmündung Schwanthalerstraße/Diesterwegstraße wird, wie bereits an anderen Einmündungen der Schwanthalerstraße geschehen, mit Pollern oder Bepflanzung gegen unerlaubtes Parken gesichert, Begründung: Zu 1. Die Schwanthalerstraße zwischen Schweizer Straße und Diesterwegstraße ist als Anliegerstraße in beiden Richtungen für den Kfz-Verkehr befahrbar. Es ergeben sich hier folgende Probleme: Der Verkehrsknoten Schwanthalerstraße/Diesterwegstraße ist nicht vorfahrtgeregelt. Der Straßenquerschnitt ist für beidseitiges Parken und zwei Fahrtrichtungen zu eng. Faktisch steht in dem Abschnitt nur eine Fahrspur zur Verfügung (siehe Foto 1). Fahrzeuge, die gleichzeitig von beiden Seiten einfahren wollen, müssen an den Knotenpunkten Schweizer Straße bzw. Diesterwegstraße warten, bis der entgegenkommende Verkehr den Abschnitt verlassen hat. Dadurch ergeben sich Rückstaus an den Knotenpunkten, was wiederum den Fuß- und Radverkehr gefährden kann. Zu 2. Durch die im Kreuzungsbereich abgestellten Fahrzeuge ist die Sichtbeziehung (Rechts vor Links Regelung, siehe Foto 2) an der Kreuzung nicht mehr gegeben, so dass eine sichere Verkehrsabwicklung insbesondere auch für Fußverkehr nicht möglich ist. Die Kreuzung ist Teil des Schulwegs zum Gymnasium Süd. Dort befindet sich auch eine Kita. . Foto 1 Stephan Kritzinger Schwanthalerstraße Richtung Schweizer Straße Foto 2 Stephan Kritzinger Einmündung Schwanthalerstraße/Diesterwegstraße Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 5 am 24.11.2023, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 964/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 5 am 26.01.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 964/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 5 am 23.02.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 964/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 5 am 15.03.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 964/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. und fraktionslos (= Annahme)

Partei: fraktionslos

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Ein Radweg vom Main zum Main in beide Richtungen Bericht des Magistrats vom 22.09.2023, B 361

20.10.2023 · Aktualisiert: 24.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 20.10.2023, OA 408 entstanden aus Vorlage: OF 949/5 vom 18.10.2023 Betreff: Ein Radweg vom Main zum Main in beide Richtungen Bericht des Magistrats vom 22.09.2023, B 361 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf der Untermainbrücke auf einen weiteren Ausbau der Radwege auf Kosten einer Fahrspur für Autos zu verzichten. Es gibt bereits sichere und baulich von der Straße abgetrennte Radwege auf der Untermainbrücke. Begründung: Bereits jetzt sind die Straßen von Sachsenhausen-Nord von Staus, Lärm und Schadstoffen durch den Pendlerverkehr geprägt. Wenn auf der Untermainbrücke nun zusätzlich eine Fahrspur für Autos in Richtung Innenstadt entfallen sollte, würde das die bereits jetzt sehr angespannte Situation insbesondere in der Schweizer Straße und am Schaumainkai erheblich verschlechtern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 22.09.2023, B 361 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 25.10.2023 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 04.12.2023, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 361 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 408 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION und Gartenpartei (B 361 = Kenntnis, OA 408 = Ablehnung) BFF-BIG (B 361 = Kenntnis, OA 408 = Annahme) 27. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.12.2023, TO II, TOP 66 Beschluss: 1. Die Vorlage B 361 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 408 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4183, 27. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2023 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Umgestaltung der Schweizer Straße und des Schweizer Platzes

20.10.2023 · Aktualisiert: 02.08.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.10.2023, OM 4666 entstanden aus Vorlage: OF 948/5 vom 20.10.2023 Betreff: Umgestaltung der Schweizer Straße und des Schweizer Platzes Der Magistrat wird gebeten, 1. bei der Erarbeitung der Vorplanung, die der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt werden soll, folgende Punkte zu berücksichtigen: a. Der Entwurf Nr. 07 (Schüßler-Plan) soll als Grundlage für die weitere verkehrliche Planung dienen. b. Die Seitenstraßen, die in den Platz münden, sind in keinem Fall als Sackgassen zu gestalten. c. Die verkehrlichen Auswirkungen der einzelnen Entwürfe auf das benachbarte Straßennetz sind zu überprüfen und darzustellen. Ebenso sind in diesem Zusammenhang die Folgen einer erneuten Sperrung des Mainkais zu überprüfen und darzustellen. d. Eine Veränderung der Verkehrsführung am Platz ist anpassbar zu gestalten (z. B. durch leicht versenk-/montierbare Poller), um Wegebeziehungen gegebenenfalls auch kurzfristig, z. B. für den Rettungsverkehr, zu öffnen. e. Hinsichtlich der Ausgestaltung der "Kleinarchitektur" (Kiosk, Sitzgelegenheiten, Tramwartebereich usw.) sollte den Preisträgern aufgegeben werden, die Elemente unter stärkerer Berücksichtigung des Platzareals, insbesondere der gründerzeitlichen Architektur und ihrer Formensprache, zu überarbeiten. f. Den Preisträgern ist überdies aufzugeben, darzustellen, wie die Platzgestaltung aussehen wird, wenn die privaten Flächen im Bereich des Schweizer Platzes nicht zur Verfügung stehen. g. Im Zusammenhang mit den Planungen zur Umgestaltung der Schweizer Straße und des Schweizer Platzes ist unverzüglich mit der Planung von Quartiersgaragen zu beginnen. Für die Baumaßnahmen sind in den nächsten Haushalt Finanzmittel einzustellen. 2. die Beiträge zum Ideenwettbewerb zeitnah online zu veröffentlichen. Begründung: Zu Ziffer 1. a.: Der Entwurf Nr. 07 (Schüßler-Plan) ist den anderen Wettbewerbsbeiträgen, die vom Preisgericht prämiert worden, insbesondere in Fragen der Verkehrsplanung überlegen und weist entscheidende Vorteile auf. Der Plan geht stärker als die anderen Entwürfe auf die Wegebeziehungen des Platzes zu den Nebenstraßen und die Einbettung des Platzes in das gesamte Viertel ein. Die geradlinige Führung des Fahrradweges entlang der Tramlinie anstatt um den Kreis herum, dürfte eher den Bedürfnissen der Fahrradfahrer entsprechen, die sich auf der Nord-Süd-Achse bewegen wollen. Folgende positive Aspekte des Entwurfs sollten unabhängig von seiner Auswahl durch die Stadtverordnetenversammlung berücksichtigt werden: 1. Die klar strukturierte Verkehrsführung, die einerseits den Radweg hinter der Tramhaltestelle vorbeiführt und andererseits Einfahrten von Seitenstraßen in die Schweizer Straße zulässt. 2. Die klare Raumaufteilung, die Konflikte zwischen Verkehrsteilnehmern vermeidet und verschiedene Nutzungsarten des Platzes deutlich erkennbar voneinander trennt. Zu Ziffer 1. b. und c.: Der Entwurf Nr. 07 hat in der Bevölkerung unter anderem auch deshalb eine hohe Zustimmung erfahren, weil dieser Entwurf die Wegebeziehungen zwischen Schweizer Straße und Seitenstraßen am Schweizer Platz für den Autoverkehr nicht radikal abschneidet. Der Ortsbeirat hatte den Magistrat in der Vergangenheit bereits gebeten, eine dahin gehende Alternativplanung vorzulegen. Es ist erfreulich, dass einige Planungsbüros, hierunter auch Schüßler-Plan, entsprechende Alternativen vorgelegt haben. Sollte es zur Unterbrechung bestehender Verkehrsbeziehungen kommen, so erwartet der Ortsbeirat, dass diese Änderung reversibel ausgestaltet wird, sodass sie sich wieder ohne eine erneute Umgestaltung des Platzes verändern lässt und gegebenenfalls auch situationsbedingt anpassen lässt. Es muss insbesondere möglich sein, dass Rettungswagen im Einsatzfall die Schweizer Straße in Ost-West-Richtung ohne Umwege schnell überqueren können. Eine Umwandlung der Seitenstraßen in Sackgassen, wie sie einzelne Entwürfe vorgesehen haben, lehnt der Ortsbeirat strikt ab. Dies dürfte mit einem hohen Verlust an Parkplätzen verbunden sein. Die notwendigen Wendehammer würden ebenfalls wichtigen Platz für andere Nutzungen rauben. Zu Ziffer 1. e.: Für die Ausgestaltung der "Kleinarchitektur" (Kiosk, Sitzgelegenheiten, Tramwartebereich usw.) haben die prämierten Planungsbüros überwiegend sehr moderne Modelle vorgestellt. Es bestehen Zweifel daran, ob sich diese Elemente harmonisch in die Ästhetik des Platzes einfügen. Sofern ein "Stilbruch" beabsichtigt worden ist, haben die Planungsbüros diesen nicht hinreichend erklärt. Es ist nicht erkennbar gewesen, dass das "Platzpanorama", also auch die gründerzeitlichen Fassaden, ihre Ästhetik und Formensprache, die den Platz prägen, mit in die Überlegungen einbezogen worden wären. Ein harmonisches Platzbild dürfte sich ergeben, wenn hierauf Rücksicht genommen wird. Zu Ziffer 1. f.: Die Entwurfsplaner sollen ihre Entwürfe so überarbeiten, dass private Flächen nicht in Anspruch genommen werden. Diese überarbeiteten Entwürfe sind dem Ortsbeirat und der Bürgerschaft vorzustellen, damit nachvollzogen werden kann, wie die Platzgestaltung ohne Inanspruchnahme der Privatflächen aussieht. Zu Ziffer 1. g.: Die Einzelhändler und Gastronomen der Schweizer Straße und der benachbarten Straßen sind auch auf Kunden angewiesen, die die Schweizer Straße nicht fußläufig erreichen können und benötigen daher weiter Parkplätze. Auch die Anwohner verlangen nach ausreichendem Parkraum. Zu Ziffer 2.: Die Beiträge zum Ideenwettbewerb sind zeitnah online zu veröffentlichen, um sie für alle Bürger leicht zugänglich zu machen. Die Öffentlichkeit muss alle Ideen kennen, um sich eine Meinung über die anstehende Planung bilden zu können und sich an der Debatte zu beteiligen. Eine Umgestaltung des Platzes wird in der Bevölkerung nur dann die notwendige Zustimmung finden können, wenn der weitere Planungsprozess transparent und partizipativ ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 543 Antrag vom 08.04.2024, OF 1107/5 Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5470 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 5 am 23.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Abfallbehälter auf der Schweizer Straße (vor dem Drogeriemarkt Müller) instand setzen

20.10.2023 · Aktualisiert: 15.07.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.10.2023, OM 4658 entstanden aus Vorlage: OF 914/5 vom 10.09.2023 Betreff: Abfallbehälter auf der Schweizer Straße (vor dem Drogeriemarkt Müller) instand setzen Der Magistrat wird gebeten, den verschmierten und verdreckten Abfallbehälter auf der Schweizer Straße vor dem Drogeriemarkt Müller instand zu setzen. Begründung: Der Abfallbehälter auf der Schweizer Straße vor dem Drogeriemarkt Müller ist in einem erbärmlichen Zustand, sodass er negativen Einfluss auf die Umgebung hat. Der Ortsbeirat 5 bittet daher um alsbaldige Instandsetzung des Behälters (Reinigung und Entfernung der Beschmierungen). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2024, ST 132 Aktenzeichen: 79-4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Müllablagerungen in Sachsenhausen begegnen

15.09.2023 · Aktualisiert: 22.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4439 entstanden aus Vorlage: OF 888/5 vom 25.07.2023 Betreff: Müllablagerungen in Sachsenhausen begegnen Der Magistrat wird aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass Müllablagerungen in Sachsenhausen, insbesondere im Bereich Mörfelder Landstraße, Hedderichstraße und Schweizer Straße, schnell entfernt werden und weitere Ablagerungen durch regelmäßige Kontrollen der betreffenden Bereiche unterbunden werden. Begründung: Bürgerinnen und Bürger beschweren sich, dass in den genannten Bereichen immer häufiger Hausrat, Möbel oder Bücher illegal abgestellt werden. Teilweise stapelt sich der Müll und wird über Tage nicht abtransportiert. Es ist erforderlich, etwaige Müllablagerungen zügig zu entfernen und Kontrollen zur Vorbeugung weiterer Verunreinigungen durchzuführen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2023, ST 2391 Aktenzeichen: 79-4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradschutzstreifen ab dem Otto-Hahn-Platz bis zur Schweizer Straße

14.07.2023 · Aktualisiert: 31.07.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4300 entstanden aus Vorlage: OF 849/5 vom 22.05.2023 Betreff: Fahrradschutzstreifen ab dem Otto-Hahn-Platz bis zur Schweizer Straße Vorgang: OM 1109/21 OBR 5; ST 752/22 Der Magistrat wird gebeten, von der Kreuzung Otto-Hahn-Platz/Gartenstraße durch die Hans-Thoma-Straße bis zur Ecke Schweizer Straße einen Fahrradschutz streifen einzurichten. Begründung: An der Kreuzung Otto-Hahn-Platz/Gartenstraße endet abrupt der Fahrradweg. Ab dann wird es gefährlich für Radfahrende, denn sie werden hier unmittelbar in den fließenden Verkehr geleitet, was sowohl für diese als auch für die anderen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer gefährlich ist. Hier würde ein Fahrradschutzstreifen von der Kreuzung Otto-Hahn-Platz/Gartenstraße durch die Hans-Thoma-Straße bis zur Ecke Schweizer Straße die Verkehrssicherheit für alle erhöhen, insbesondere aber für Radfahrerinnen und Radfahrer, die in diesem Bereich besonders gefährdet sind. In der Stellungnahme des Magistrats ST 752 steht, dass aufgrund des gegebenen Fahrbahnquerschnitts lediglich die Einrichtung eines Schutzstreifens infrage kommt. Dieser könnte unabhängig vom Umbau der Radschnellverbindung Frankfurt-Darmstadt umgesetzt werden. Foto: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1109 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 752 Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2023, ST 2415 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 5 am 24.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Grünphase an der westlichen Fußgängerampel über die Gartenstraße an der Kreuzung Schweizer Straße/Gartenstraße verlängern

16.06.2023 · Aktualisiert: 15.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4097 entstanden aus Vorlage: OF 799/5 vom 02.06.2023 Betreff: Grünphase an der westlichen Fußgängerampel über die Gartenstraße an der Kreuzung Schweizer Straße/Gartenstraße verlängern Der Magistrat wird gebeten, die Grünphase an der westlichen Fußgängerampel über die Gartenstraße an der Kreuzung Schweizer Straße/Gartenstraße zu verlängern. Begründung: Die Grünphase an der westlichen Fußgängerampel über die Gartenstraße an der Kreuzung Schweizer Straße/Gartenstraße ist sehr kurz und muss verlängert werden, damit ältere Menschen die Möglichkeit haben, die Straße sicher überqueren zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 2013 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Krähenpopulation

05.05.2023 · Aktualisiert: 21.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.05.2023, OM 3968 entstanden aus Vorlage: OF 783/5 vom 30.03.2023 Betreff: Krähenpopulation Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Krähenpopulation im Frankfurter Süden gewachsen ist und ob Maßnahmen gegen ein etwaiges Anwachsen der Population unternommen werden. Begründung: Bürgerinnen und Bürger berichten, dass sich Krähen vermehrt und in großen Scharen im Frankfurter Süden ansiedeln. Die Vögel seien laut und verkoten die Straßen. Gerade an der Schweizer Straße hätten sich vermehrt Krähen angesiedelt. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat 5 um Auskunft. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1672 Aktenzeichen: 79-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherung der Durchführung des Schweizer Straßenfestes

05.05.2023 · Aktualisiert: 07.01.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.05.2023, OM 3964 entstanden aus Vorlage: OF 778/5 vom 17.04.2023 Betreff: Sicherung der Durchführung des Schweizer Straßenfestes Der Magistrat wird gebeten, zusammen mit der Aktionsgemeinschaft Schweizer Straße ein Konzept zur Sicherung der Durchführung des Schweizer Straßenfestes als Stadtteilfest zu entwickeln. Begründung: Die Absage des Schweizer Straßenfestes ist bitter. Das Schweizer Straßenfest hat eine Strahlkraft, die weit über den Stadtteil Sachsenhausen, den Ortsbezirk 5 und die Stadt Frankfurt am Main hinaus geht. Da die Stadt Frankfurt am Main auch vom Schweizer Straßenfest profitiert, ist hier eine tragfähige Lösung zu erarbeiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2024, ST 786 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 5 am 20.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 5 am 24.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 5 am 26.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 5 am 23.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 5 am 15.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-5

OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung und Umgestaltung der Schweizer Straße

08.04.2023 · Aktualisiert: 22.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2023, OF 720/5 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung und Umgestaltung der Schweizer Straße Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Planungsmittel für die Sanierung der Schweizer Straße in den neuzubeschließenden Haushalt 2023 einzuplanen. Begründung: Die Schweizer Straße ist teilweise in einem desolaten Zustand und muss dringend saniert werden. Auch ist eine bessere Aufteilung der Verkehrsfläche unter den Verkehrsteilnehmern unbedingt erforderlich. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 5 am 05.05.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 139 2023 Die Vorlage OF 720/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Im Rahmen der Umgestaltung Gartenstraße Außengastronomie im Bereich Ecke Gartenstraße/Schweizer Straße ermöglichen

24.03.2023 · Aktualisiert: 28.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.03.2023, OM 3782 entstanden aus Vorlage: OF 691/5 vom 28.02.2023 Betreff: Im Rahmen der Umgestaltung Gartenstraße Außengastronomie im Bereich Ecke Gartenstraße/Schweizer Straße ermöglichen Der Magistrat wird gebeten , bei der geplanten Umgestaltung vor der Bäckerei "Mein Platz" an der Ecke Schweizer Straße/Gartenstraße statt der vorgeschlagenen Fahrradabstellplätze Außengastronomie zu ermöglichen. Mit einem geeigneten Geländer ist zu verhindern, dass dort Autos abgestellt werden. Begründung: Im Bereich vor der Bäckerei "Mein Platz" ist bislang Außengastronomie möglich. Durch die neue Planung der Gartenstraße wird die Aufenthaltsqualität auf der Straße und die Sicherheit für den Fuß- und Radverkehr erheblich erhöht. Allerdings bleibt durch die neue Haltestelle in der Gartenstraße weniger Raum für die Außengastronomie. Als Ausgleich würde sich der großzügige Gehwegbereich an der Ecke Schweizer Straße/Gartenstraße vor der Bäckerei anbieten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1471 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-2

OA (Anregung Ortsbeirat)

Umgestaltung der Gartenstraße zwischen Otto-Hahn-Platz und Schweizer Straße

24.03.2023 · Aktualisiert: 27.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 24.03.2023, OA 345 entstanden aus Vorlage: OF 692/5 vom 07.03.2023 Betreff: Umgestaltung der Gartenstraße zwischen Otto-Hahn-Platz und Schweizer Straße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei der geplanten Umgestaltung der Gartenstraße die folgenden Punkte umzusetzen und zu berücksichtigen: 1. Bevor ein abschließender Beschluss über die Verlegung der Straßenbahnhaltestelle aus der Schweizer Straße in die Gartenstraße erfolgt, soll der Magistrat öffentlich seine "Echtzeitsimulation zur verkehrstechnischen Leistungsfähigkeit" der Gartenstraße und der Kreuzung Schweizer Straße/Gartenstraße vorstellen. Dabei ist darzulegen, von welchen der drei Verkehrssituationen - Status quo, Zusatzverkehr durch Mainkaisperrung, Zusatzverkehr durch Mainkaisperrung und Wegfall der Kreisverkehrsfunktion des Schweizer Platzes - er ausgegangen ist, und wie sich, trotz Wegfalls einer Fahrspur im Kreuzungsbereich Schweizer Straße/Gartenstraße, die Verkehrsführung gegenüber dem Status quo verbessert haben soll. 2. Im Rahmen der Neugestaltung der Gartenstraße wird als Straßenbelag sogenannter Flüsterasphalt genutzt. 3. Der Magistrat soll offenlegen, welche Stellungnahme die zuständigen Behörden des Bundes und des Landes zu der vorgelegten Planung abgegeben haben. 4. Die Planung hat außerdem sicherzustellen, dass die vorhandene attraktive Außengastronomie erhalten bleibt. 5. Im Rahmen der Tiefbaumaßnahmen ist das Verlegen von Fernwärmeleitungen bzw. Leerrohren vorzusehen, auch wenn der Anschluss an das Fernwärmenetz erst zeitlich später erfolgen wird. Begründung: Die Gartenstraße ist eine wichtige Ost-West-Verbindung nicht nur für Sachsenhausen. Das Verkehrsaufkommen in dem Bereich ist entsprechend hoch und hat während der Sperrung des Mainkais neue Spitzenwerte erreicht. Es ist daher verwunderlich, dass bei der beabsichtigen Verringerung der Fahrspuren der Verkehrsabfluss sich im Bereich der Kreuzung Schweizer Straße/Gartenstraße zukünftig verbessern soll. Die Gartenstraße ist in diesem Abschnitt Teil der Bundesstraße 43. Daher ist es wichtig, zu erfahren, welche Stellungnahme die zuständigen Behörden zu der vorgelegten Planung abgegeben haben. Erst wenn die genannten Informationen der Öffentlichkeit vorliegen kann abschließend über den Inhalt der Vorlage qualifiziert entschieden werden. Ziel der Planung ist es nach Angeben des Magistrats auch, die Aufenthaltsqualität zu erhöhen. Deshalb muss unbedingt die vorhandene Außengastronomie erhalten bleiben und nicht - wie die Vorplanung es vorsieht - beseitigt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2065 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 29.03.2023 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 24.04.2023, TO I, TOP 42 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 345 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE. und FRAKTION (= Ablehnung), AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme); CDU (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 20. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.05.2023, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 345 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: Ziffern 1. und 4.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) sowie LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung), AfD (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffern 2., 3. und 5.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie LINKE. und FRAKTION (= Ablehnung), AfD (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 23. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 3207, 20. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 09.05.2023 Aktenzeichen: 66-0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Umgestaltung der Gartenstraße zwischen Otto-Hahn-Platz und Schweizer Straße

06.03.2023 · Aktualisiert: 20.04.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.03.2023, OF 684/5 Betreff: Umgestaltung der Gartenstraße zwischen Otto-Hahn-Platz und Schweizer Straße Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, den Magistrat aufzufordern, darzulegen, wie viele Parkplätze im zu planenden Bereich auch nach heutiger Rechtslage im Bestand, also ohne Umgestaltung der Straße, ausgewiesen werden können. Begründung: In der veröffentlichten Berichterstattung über die Umgestaltung von Straßen entsteht häufig der Eindruck, es würden Stellplätze weggeplant. Zum Teil handelt es sich um Parkplätze, die vor Jahrzehnten zu einer anderen Rechtslage ausgewiesen wurden, heute nicht mehr zulässig sind und längst hätten aufgehoben werden müssen. Der Ortsbeirat begrüßt die barrierefreie Umgestaltung der Straßenbahnhaltestellen, befürchtet aber Akzeptanzprobleme, wenn wegfallende Parkplätze mit der Straßenbahn anstatt mit der neuen Rechtslage assoziiert werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 27.01.2023, M 15 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 5 am 24.03.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. Der Vorlage M 15 wird unter Hinweis auf OA 345 und OM 3782 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 684/5 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme); AfD (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Umgestaltung der Schweizer Straße und des Schweizer Platzes

25.11.2022 · Aktualisiert: 21.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.11.2022, OM 3168 entstanden aus Vorlage: OF 605/5 vom 10.11.2022 Betreff: Umgestaltung der Schweizer Straße und des Schweizer Platzes Der Magistrat wird gebeten, 1. gezielt auf die Eigentümerinnen und Eigentümer der an den Schweizer Platz angrenzenden Grundstücke zuzugehen, um diese in die Planung aktiv mit einzubeziehen; 2. eine Alternativplanung vorzulegen, welche eine barrierefreie Straßenbahnhaltestelle zwischen der Schwanthalerstraße und dem Schweizer Platz vorsieht; 3. bei der Planung des Schweizer Platzes die Errichtung eines Tiny Forest zu prüfen und ggf. zu berücksichtigen und 4. eine Alternativplanung vorzulegen, welche den Erhalt der derzeitigen Verkehrsbeziehungen am Schweizer Platz vorsieht; insbesondere zu prüfen, ob das erklärte Planungsziel (Verkehrssicherheit insbesondere für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer) ebenso gut durch andere Maßnahmen (Temporeduzierung auf dem Platz und/oder Aufpflasterungen an den Einmündungen zum Platz, Shared Space- Konzept) bei Erhalt der Verkehrsbeziehungen erreicht werden kann. Begründung: Durch das Mitwirken der Eigentümerinnen und Eigentümer der angrenzenden Grundstücke kann der Schweizer Platz zukünftig noch attraktiver gestaltet werden. Durch die Vorlage alternativer Planungen erhalten Anwohnerinnen und Anwohner, Gewerbetreibende und der Ortsbeirat eine tatsächliche Auswahlmöglichkeit, wie die Schweizer Straße und der Schweizer Platz zukünftig gestaltet werden sollen. Mit einem Tiny Forest kann im urbanen Raum auf kleiner Fläche ein vielfältiges und sich selbst erhaltendes Habitat errichtet und dadurch eine Verbesserung der Umweltsituation erreicht werden. Hinsichtlich der Verkehrsbeziehungen zwischen dem Platz und den Seitenstraßen schlägt der Ortsbeirat vor, dass Alternativen geprüft werden, die geeignet sind, das erklärte Planungsziel bei gleichzeitigem Erhalt der Verkehrsbeziehungen zu erreichen. Das gegenüber dem Ortsbeirat und der Öffentlichkeit erklärte Ziel der Planungen des Verkehrsdezernats ist, durch die Unterbrechung der Ein- und Ausfahrtmöglichkeiten für Autos die im Einmündungsverkehr auftretenden Gefahren, insbesondere für den kreuzenden Radverkehr, zu unterbinden. Aus Sicht des Ortsbeirates drängt sich die Prüfung der im Tenor benannten Alternativen auf. Diese Alternativen sollten, weil es sich um offensichtlich mildere Eingriffe in den Verkehrsfluss handelt, Vorrang vor einer Unterbrechung der Verkehrsbeziehungen haben, die nur Ultima Ratio sein kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2023, ST 709 Beratung im Ortsbeirat: 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Möglichst viele Parkplätze an der Schweizer Straße erhalten

25.11.2022 · Aktualisiert: 05.12.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.11.2022, OM 3171 entstanden aus Vorlage: OF 609/5 vom 09.11.2022 Betreff: Möglichst viele Parkplätze an der Schweizer Straße erhalten Der Magistrat wird gebeten, 1. offenzulegen, wo die 16 Parkplätze sich befinden sollen, die nach der derzeitigen Umgestaltungsplanung in der Schweizer Straße zukünftig noch verfügbar sein sollen; 2. zu prüfen, ob insbesondere im unteren Teil der Schweizer Straße südlich der Textorstraße sowie im oberen Teil nördlich der Hans-Thoma-Straße, wo die Straße breiter ist, weitere Parkplätze erhalten oder hierher versetzt werden können, und 3. mit den Gewerbetreibenden das direkte Gespräch zu suchen und dort, wo Parkplätze essenz iell für das Geschäft sind, diese nach Möglichkeit zu erhalten. Begründung: Das Verkehrsdezernat hat im Rahmen der Vorstellung seiner Planungen zur Schweizer Straße angekündigt, dass statt derzeit 88 Parkplätzen auf der Schweizer Straße zukünftig nur noch 16 Parkplätze erhalten bleiben sollen. Bislang hat die Stadt noch nicht dargelegt, wo diese Parkplätze wegfallen bzw. wo die 16 übrigen Parkplätze überhaupt noch erhalten bleiben sollen. Der Ortsbeirat hat Verständnis dafür, dass durch die Umgestaltung nicht alle Parkplätze erhalten werden können. Allerdings stellt sich die Frage, ob insbesondere im nördlichen und südlichen Abschnitt, wo die Straße deutlich breiter ist, nicht noch mehr Parkplätze erhalten bleiben können. Gerade im südlichen Teil der Straße befinden sich südlich der Textorstraße einige Geschäfte, die darauf angewiesen sind, mit dem Auto angefahren zu werden. Für diese Geschäfte ist der Erhalt der wenigen Parkplätze essenziell. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2023, ST 711 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Unterflur-Glascontainer bei der Umgestaltung der Schweizer Straße mitplanen

04.11.2022 · Aktualisiert: 06.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2022, OM 3049 entstanden aus Vorlage: OF 576/5 vom 08.10.2022 Betreff: Unterflur-Glascontainer bei der Umgestaltung der Schweizer Straße mitplanen Der Magistrat wird gebeten, in die Planung für die Umgestaltung der Schweizer Straße die Errichtung von Unterflur-Glascontainern einzubeziehen. Begründung: Zur Lärmminderung und Verschönerung des Stadtbildes ist es angezeigt, bei der Planung zur Umgestaltung der Schweizer Straße die Errichtung von Unterflur-Glascontainern miteinzuplanen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 477 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

KNUTBusse im Süden

07.10.2022 · Aktualisiert: 28.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.10.2022, OM 2867 entstanden aus Vorlage: OF 559/5 vom 15.09.2022 Betreff: KNUT-Busse im Süden Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen der anstehenden Umgestaltung von Schweizer Straße und Schweizer Platz, eine bedarfsgerechte Versorgung der Menschen im bergigen südlichen Sachsenhausen z. B. mit KNUT-Bussen in die Schweizer Straße zu gewährleisten. Begründung: Im Rahmen der anstehenden Umgestaltung der Schweizer Straße wird ein großer Teil der Parkplätze wegfallen. Wie kommen vor allem ältere Menschen aus dem bergigen Süden des Stadtteils in die Schweizer Straße, dorthin, wo die Infrastruktur ist? Umsteigeverbindungen, auch in die U-Bahn, sind für einige Menschen sehr beschwerlich, Radfahren in den steilen Straßen kaum möglich. Eine bedarfsgerechte Versorgung im Süden mit KNUT-Bussen in die Schweizer Straße wäre daher sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1137 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 5 am 27.01.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 5 am 24.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 5 am 24.03.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 5 am 05.05.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrskonzept zur Entlastung des Stadtteils im Rahmen der Umge-staltung der Schweizer Straße

07.10.2022 · Aktualisiert: 06.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.10.2022, OM 2855 entstanden aus Vorlage: OF 543/5 vom 15.09.2022 Betreff: Verkehrskonzept zur Entlastung des Stadtteils im Rahmen der Umge-staltung der Schweizer Straße Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen der anstehenden Umgestaltung von Schweizer Straße und Schweizer Platz, Maßnahmen zur Reduzierung des Pendlerverkehrs in Sachsenhausen Nord mit einzubeziehen und rechtzeitig ein entsprechendes Verkehrskonzept zur Entlastung des Stadtteils zu entwickeln. Begründung: Der Pendlerverkehr ist ein großes Problem im Bereich Sachsenhausen Nord/Schweizer Straße. Staus, Lärm und Schadstoffe sind die Folge. Viele Menschen wünschen sich hier eine deutliche Verbesserung. Für die Erhöhung der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum ist eine deutliche Verbesserung der Verkehrssituation unerlässlich - auch um Verdrängung in die umliegenden Straßen zu vermeiden. Im Bereich Sachsenhausen Nord/Schweizer Straße sind zahlreiche Schulen und Kitas; hier sind nahezu alle Straßen als Schulwege ausgewiesen. Dies sollte bei der Vorbereitung zur Planung der anstehenden Umgestaltung von Schweizer Straße und Schweizer Platz berücksichtigt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 102 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradaufstellflächen vor Lichtzeichenanlagen auf der Mörfelder Landstraße markieren

07.10.2022 · Aktualisiert: 06.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.10.2022, OM 2858 entstanden aus Vorlage: OF 548/5 vom 10.09.2022 Betreff: Fahrradaufstellflächen vor Lichtzeichenanlagen auf der Mörfelder Landstraße markieren Der Magistrat wird gebeten, in der Mörfelder Landstraße an den Kreuzungen mit der Darmstädter Landstraße, dem Grethenweg, dem Großen Hasenpfad, der Schweizer Straße und der Oppenheimer Landstraße vor den jeweiligen Lichtzeichenanlagen Fahrradaufstellflächen zu markieren. Begründung: Durch Fahrradaufstellflächen wird die Sicherheit für Radfahrende weiter verbessert. Diese ermöglicht es dem Radverkehr, vor dem Autoverkehr in die gewünschte Spur oder entsprechende Radwege einzufädeln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 96 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sichere Querungsmöglichkeit in der Straße Mittlerer Hasenpfad

09.09.2022 · Aktualisiert: 15.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2022, OM 2677 entstanden aus Vorlage: OF 522/5 vom 22.08.2022 Betreff: Sichere Querungsmöglichkeit in der Straße Mittlerer Hasenpfad Der Magistrat wird gebeten, in der Straße Mittlerer Hasenpfad, Höhe Hausnummer 40, eine sichere Querungsmöglichkeit für Fußgängerinnen und Fußgänger einzurichten. Begründung: In dem oben genannten Bereich des Mittleren Hasenpfades befindet sich eine große Altenwohnanlage. Die Bewohnerinnen und Bewohner der Anlage queren die Straße regelmäßig ebenso wie viele Bürgerinnen und Bürger, um in den angrenzenden Baumarkt zu gelangen. Um die Sicherheit für die querenden Bürgerinnen und Bürger zu erhöhen, ist zu überlegen, in welcher Weise eine sichere Querungsmöglichkeit realisiert werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 66 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1937 Aktenzeichen: 32-1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Bedarfsgerechte ÖPNV-Versorgung im Süden im Rahmen der anstehenden Umgestaltung von Schweizer Straße und Schweizer Platz

23.08.2022 · Aktualisiert: 19.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2022, OF 538/5 Betreff: Bedarfsgerechte ÖPNV-Versorgung im Süden im Rahmen der anstehenden Umgestaltung von Schweizer Straße und Schweizer Platz Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, im Rahmen der anstehenden Umgestaltung von Schweizer Straße und Schweizer Platz, Maßnahmen zur Reduzierung motorisierten Verkehrs mit einzubeziehen und rechtzeitig ein Konzept für zusätzliche ÖPNV-Verbindungen insbesondere für ältere Menschen zu entwickeln. Eine bedarfsgerechte Versorgung der Menschen im bergigen südlichen Sachsenhausen z. B. mit KNUT-Bussen in die Schweizer Straße und über die Untermainbrücke in die Innenstadt ist zu gewährleisten. Begründung: Das hohe KFZ-Verkehrsaufkommen im Bereich Sachsenhausen Nord/Schweizer Straße ist ein großes Problem. Viele Menschen wünschen sich hier eine deutliche Verbesserung. Für die Erhöhung der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum ist eine Reduzierung des Autoverkehrs unerlässlich, auch um Verlagerungen in die umliegenden Straßen zu vermeiden. Im Bereich Sachsenhausen Nord/Schweizer Straße liegen zahlreiche Schulen und Kitas, die meisten Straßen sind Schulwege. Im Rahmen der anstehenden Umgestaltung von Schweizer Straße und Schweizer Platz wird zudem ein großer Teil der Parkplätze wegfallen. Mobilitätskonzepte müssen den steigenden Anteil älterer Menschen berücksichtigen. Für ältere und in der Mobilität eingeschränkte Menschen im bergigen Süden des Stadtteils ist Radfahren oft nicht möglich - erst recht nicht mit Einkaufstaschen. Umsteigeverbindungen, auch in die U-Bahn, sind für einige Menschen sehr beschwerlich. Daher ist die Versorgung vor allem tagsüber z. B. mit KNUT-Bussen in die Schweizer Straße und über die Untermainbrücke in die Innenstadt von besonderer Bedeutung. Mobilität ohne Auto muss allen Menschen möglich sein. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 23.08.2022, OF 511/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 5 am 09.09.2022, TO I, TOP 18 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 511/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 538/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 5 am 07.10.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 511/5 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 538/5 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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Idee
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Fahrradfreundliches Sachsenhausen – jetzt!

12.05.2025

Die Schweizer Straße ist eine der zentralen Verkehrsachsen in Sachsenhausen und ein wichtiger Knotenpunkt für den täglichen Stadtverkehr. Im Vergleich zu anderen Stadtteilen wie dem Nordend (z. B. Oederweg) fehlt in Sachsenhausen jedoch eine gut ausgebaute, sichere Fahrradinfrastruktur. Gerade auf der stark frequentierten Schweizer Straße gibt es aktuell kaum Schutz für Radfahrende. Die vorhandenen Fahrspuren sind schmal, es besteht ein hoher Parkdruck, und Radfahrer*innen müssen sich den Raum oft mit dem Autoverkehr und der Straßenbahn teilen. Ich schlage vor, die Schweizer Straße in eine Fahrradstraße umzuwandeln, in der der Radverkehr Priorität hat und der Autoverkehr nur noch mit Einschränkungen zugelassen ist. Dies würde: die Sicherheit für Radfahrende erhöhen, die Attraktivität des Radverkehrs steigern, die Aufenthaltsqualität auf der Einkaufsstraße verbessern, und einen Beitrag zu einer nachhaltigen, klimafreundlichen Mobilität in Frankfurt leisten. Die Schweizer Straße erfüllt durch ihre zentrale Lage, die gute Anbindung (z. B. Südbahnhof), sowie ihre Nutzung als Einkaufs- und Flaniermeile alle Voraussetzungen für eine erfolgreiche Fahrradstraße. Eine entsprechende Umgestaltung sollte von begleitenden Maßnahmen wie Tempo-Reduktion, verbesserter Beschilderung und dem Ausbau von Fahrradabstellanlagen flankiert werden.

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Mehr rote breite Fahrradstraßen und Fahrradampeln

03.07.2023

Wünschenswert wäre eine zunehmend fahrradfreundliche Stadt, sodass sich mehr Menschen ermutigt fühlen vom PKW auf das Rad umzusteigen. Dafür braucht es unbedingt sichere Radstraßen und eine klare Verkehrsführung durch eindeutig erkennbare Markierungen und mehr Fahrradampeln. Die bereits vorhandenen roten Fahrradwege sind ein sehr guter Schritt in diese Richtung. Es wäre schön, wenn es mehr davon gäbe, zum Beispiel in dem Bereich der Mörfelder Landstraße, der zurzeit ohne Radweg ist und in der Schweizer Straße. Lasst uns Frankfurt zu einer fahrradfreundlichen Stadt machen! Die Entfernungen in Frankfurt sind relativ moderat, viele Strecken können per Rad erschlossen werden. Dadurch könnte sich Frankfurt als fahrradfreundliche Stadt einen Namen machen, als lebenswert und touristisch attraktiv, sowie es andere europäische Großstädte bereits umsetzen.

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Gefährdung

30.03.2023

Auf dem Bürgersteig der Schweizer Straße zwischen Metzlerstrasse und Schaumainkai kommt es regelmäßig zu gefährlichen Begegnungen zwischen Fußgängern und Radfahrern. Die Radfahrer nehmen fälschlicherweise an dort wäre ein Radweg was aber nicht den Tatsachen entspricht. Bitte um Abhilfe entweder durch Kontrollen oder baulichen Veränderungen

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Umgestaltung der Einkaufsmeile und des Schweizer Platzes

10.10.2022

Der Schweizer Platz soll grüner werden! Meine Maximen für die Umgestaltung sind: 1. Erweitern wir die vorhandene Begrünung 2. Reduzieren wir die Versieglung für die Autos 3. Schützen wir uns vor Lärm & Smog (BLmSchG) Stellungnahme zu den Umgestaltungsoptionen: Für den Fahrradverkehr sollte eine einspurige, ausreichend breite Fahrspur in beide Richtungen markiert und vom restlichen Verkehrsraum abgetrennt werden (ähnlich, wie die Machbarkeitsstudie es vorsieht). Anwohnerparkplätze direkt auf der Schweizer Straße sind hier dysfunktional. Es genügt, wenn Haltebuchten für Anlieferungen oder Kurzzeitparker verbleiben (wie die Alternative 1 der Machbarkeitsstudie es vorsieht). Das Verkehrstempo auf der Schweizer Straße sollte auf 30 km/h. generell reduziert werden. Das Verkehrstempo auf dem Schweizer Platz sollte reduziert werden: kurz vor dem Platz und auf dem Platz sollten Autos und Fahrräder langsamer fahren (Verkehrsberuhigter Platzbereich). Die derzeitige Durchmischung von Einkaufsmöglichkeiten und Gastronomie sollten erhalten bleiben. Autos, Zweiräder und Fußgänger leben friedlich, nach der StVo. miteinander! 1. Geben wir dem Schweizer Platz, mit einem doppelten Platanenring —wie am Schaumainkai—, und begehbaren Grünanlagen, eine städtebaulich erkennbare Form. 2. Entkräftigen wir den euphemistischen Namen. 3. Geben wir den Platz einen Parkcharakter im Verkehrsknoten —er war schon immer ein Verkehrskreisel— um die alte/neue barrierefreie Straßenbahnhaltestelle! Verkehrsberuhigten (Halb-) Kreisel, Gleichberechtigung nach der StVo Schmale Fahrspuren zu Verkehrsberuhigung: zu Nebenstraßen 2,20 m / Schweizerstraße 2,91 m. um die Haltestelle. Siehe beigelegten DIN A3 Plan (jpg Datei) als mein Beitrag zur Bürgerbeteiligung. Mit freundlichen Grüßen Patricio Martin

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Schweizer Straße autofrei

09.07.2021

Die Schweizer Straße sollte wie die Berger Straße einspurig, als Einbahnstraße mit ausbremsenden huckeln oder komplett autofrei werden. Es ist wirklich schade, dass Autos dort immer noch Lärm, Lautstärke und gefährliche Situationen mit Radfahrern verursachen.

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SÜD-Archipel / Archipel SÜD

22.06.2021

"Straßenraum-Aufwertung" für die Brückenstraße [zwischen Textorstraße & Diesterwegplatz] sowie für die Hedderichstraße [zwischen Diesterwegplatz & Bruchstraße] sowie für die seitlich des Bahnhofgebäudes verorteten "Grünflächen" am Diensterwegplatz. Intension: Straßenraum zu Lebensraum für Pflanzen, Tiere (Insekten & Vögel) & Menschen (ca. alle 6 - 10 Stellplätze ein Ah!-toll!) Baumanpflanzung zwecks Verschattung & Lebensraum & Stadtklima & Schadstoffminderung Städtebaulich die Fortführung des Grünzuges der unteren Brückenstraße [vom Main kommend über den Alten Friedhof und den Adlochplatz bis zum Diesterweg Platz] Neuordnung der Altkeider- und Altglas-Container, vorzugsweise als seitlich zum Straßenraum bodengleich versenkte sogenannte Unterflurbehälter. Ich stelle mir für die o. g. Abschnitte folgendes vor: 6 plus X Elemente anstelle von Stellplätzen für den MIV [motorisierter Individual-Verkehr] bilden das Brücken-Hedderich-Straßen-Archipel bzw. das "Archipel SÜD" bestehend aus Chill-Ah!-toll! => Bank-Situation Baum-Ah!-toll! => Pflanz-Situation (Birkenhain, Haselnuss) Saat-Ah!-toll! => Anpflanz-Situation z.B für Kindertagesstätte E-Bike-Ah!-toll! => E-Bike- & E-Transport-Bike-Lade-Situation (perspektivisch via Photovoltaik) Paket-Ah!-toll! => Delivery-Situation für Paktdienste temporär als Kleiderspende-Schrank Fitness-Ah!-toll! => Landschafts-Bogen (Brücken-Weg) Des Weiteren: Anpfanzung von dauerhaftem Baumbestand an der Nordseite der ehemaligen Straßenbahn-Depot-Gebäuden längs der Grundstückgrenze und Trottoir. Verkehrstrategie: Barrierefrei Gestaltung des Bus- und Tramhaltestellen am Südbahnhof, sowie der Haltestellen Brücken-/Textorstraße und Textorstraße. Sperrung der südlichen Brückenstraße für Nicht-Anlieger-Individual-Verkehr. Ableitung des Individualverkehrs der Hedderichstraße von Schweizer Straße über Hedderichstraße in Richtung Darmstädter Landstraße. Hedderichstraße als Einbahnstraße in Richtung Osten. Textorstraße als Einbahnstraße in Richtung Westen.

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Schweizer Straße als Fußgängerzone

01.03.2021

Die Schweizer Straße gehört zu den beliebtesten Einkaufsstraßen in Frankfurt und bedeutet im nächsten Schritt eine Umwindmung in eine Fußgängerzone. Das Argument für den notwendigen Autoverkehr zieht nicht, weil es Parkplätze und ein Parkhaus in der Nähe gibt. Auf der Zeil kann man sein Auto auch nicht parken.

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9

Schweizer Straße als temporäre Halteverbotszone

16.12.2020

Abstand im Fußgänger*innenverkehr ist derzeit oberstes Gebot. Um die weitere Verbreitung des Corona-Virus zu vermeiden, schlage ich vor, den Fußgänger*innenraum im Innenstadtbereich temporär weitläufiger zu gestalten. Für einen bestimmten Zeitraum ließe sich dazu auf der Schweizer Straße zwischen Metzlerstraße und Hedderichstraße eine Halteverbotszone einrichten und der Gehweg auf die Straße erweitern. Zumal ohnehin in den nächsten Lockdown-Wochen von geringerem Einkaufsverkehr auszugehen ist – wohingegen das Aufkommen von zu Fuß gehenden oder verweilenden Personen ähnlich hoch bleibt.

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Sperrung von Haupteinkaufsstraße in den Stadtteilen.

05.04.2020

Sperrung von Einkaufsstraßen für den Autoverkehr bis zum 27. April 2020. In den Stadtteilen Bockenheim (Leipziger Straße), Sachsenhausen (Schweitzer Straße), Nordend(Berger Straße) kommt es immer wieder zu der Situation, die Distanz von 1,50 m als Fußgänger nicht einhalten zu können. Die Bürgersteige sind dazu nicht ausgelegt, und deswegen fordere ich,Dass diese Straßen bis zum 27. April 2020 aufgrund der Ausgangsbeschränkungen für den Autoverkehr gesperrt werden.

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27

Wartezeit an Fußgängerampeln nach erfolgtem Grünphasen-Aufruf verkürzen

04.10.2019

Viele Fußgänger-Ampeln in Frankfurt, die mit einem Taster zum Aufrufen der Grünphase ausgestattet sind, haben unverhältnismäßig lange Wartezeiten, bis die Ampel auf Grün springt – selbst wenn ihre Schaltungen gar nicht auf den zu querenden Straßenverkehr abgestimmt sind (Beispiele: die Ampel in der Bahnunterführung Südbahnhof/Schweizer Straße oder die Ampel an der Haltestelle Bodenweg auf der Friedberger Landstraße). Das führt insbesondere dazu, dass diese Ampeln von vielen Fußgängern kaum noch beachtet werden – man verliert halt irgendwann die Nerven und geht bei Rot rüber. Ich rege daher an, dass diese Ampeln im Stadtgebiet grundsätzlich immer so eingerichtet werden, dass das Betätigen des Tasters SOFORT zum Umschalten des Straßenverkehrs auf Rot und des Fußgängerüberwegs auf Grün führt. Für den von der Rotphase betroffenen Autofahrer ist es egal, ob ihn seine Rotphase als erstes vorbeikommendes Fahrzeug "erwischt" oder als zwanzigstes – statistisch gesehen gleicht sich das ja schließlich alles wieder aus. Dem Fußgänger hingegen bringt es einen unmittelbaren Zeitgewinn und es gibt ihm nicht mehr das Gefühl, Verkehrsteilnehmer "zweiter Klasse" zu sein, der ja gefälligst erstmal warten kann. Es ist klar, dass v.a. an stark frequentierten Straßen/Kreuzungen auch weiterhin Sperrzeiten für das Aufrufen von Fußgänger-Grünphasen nötig sind, aber an vielen Fußgängerampeln (z.B. den genannten Beispielen) ist das definitiv nicht der Grund für die fragwürdigen Wartezeiten. Hier wartet man als Fußgänger einfach jedesmal, ohne dass es jemand anderem nützt.

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401

Außengastronomie nicht ausufern lassen

30.04.2019

Ich bin ein großer Freund vom Kaffetrinken in der Sonne und genieße die warme Jahreszeit gerne im Freien. Nichtsdestotrotz werden durch Außengastronomie immer mehr Flächen von Fußgängern weggenommen. Ein gutes Beispiel ist die Schweizer Straße, wo man auf dem Bürgersteig wegen irgendwelcher Tische und Stühle nicht mal mehr an einem entgegenkommenden Kinderwagen vorbeikommt, geschweige denn mit einem anderen Kinderwagen. Auf der Adalbertstraße muss man als Fußgänger teilweise auf den Radweg ausweichen, zum Leidwesen der Radfahrer. Auch an anderen stellen der Stadt findet man solche Situationen. Oft kommt es auch durch die Sitzgelegenheiten auf der einen und einem Straßenverkauf auf der anderen (oft bei Bäckereien und Eisdielen) noch zu einer Verschärfung der Situation. Ich weiß nicht nach welchem Verfahren die Konzessionen für den Außenbereich vergeben werden, aber entweder sollte man sich darüber Gedanken machen und dem Fußgänger wieder mehr Platz einräumen oder, wenn eigentlich genug Platzt da sein müsste, sollte man ab und zu mal nachmessen.

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39

Schweizer Straße verkehrsberuhigen

15.04.2019

Die Schweizer Straße ist heute eine zu verlockende Park- und Durchgangsstraße, dabei hat sie ein hervorragendes Potential als kultivierte fußgängerfreundliche Quartierstraße mit hohem Aufenthaltswert. Von Gartenstraße bis Textorstraße sollte der Autoverkehr gesperrt werden, auch der Parkverkehr. Gastronomien sollten die Erlaubnis für Bänke und Außentische haben. Die Einzelhändler würden profitieren, die Bewohner ebenfalls.

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2

"Apfelweingarten" am Mainufer - zum Wohlfühlen für Besucher, Neuankömmlinge und Frankfurter

25.02.2016

Frankfurt ist trotz seiner überschaubaren Größe eine Stadt, der man eine Chance geben muss um die "Wohlfühlorte" zu finden. In meinem Kollegen- und Freundeskreis gibt es zu viele, die nach Jahren noch nie am Römer waren, kein Wochenende hier verbracht haben. Woran liegt das? Weil es hier bei Schönwetter keinen perfekten Anlaufort für einen tollen Abend mit Sitzplatzgarantie gibt. Klar, dir Berger Straße ist schön, die Schweizer Straße ebenfalls. Ohne Reservierung und Ortskenntnisse sind die Außenbereiche ohne Reservierung jedoch tabu. Das Mainufer lädt zu Spazieren ein, ggf. picknicken dort auch bereits hier Verwurztelte. Neuankömmlinge haben jedoch nur die tolle Skyline. Ein Biergarten mit Selbstbedienung auf zentraler Höhe (Vorbild Biergarten am Chinesischen Turm im Englischen Garten) und somit Platz für jeden wäre perfekt. Den Main besichtigt jeder Besucher und Frankfurt hätte endlich ein Highlight, das Neuankömmlingen und Besuchern die Augen öffnet, dass Frankfurt einen lebenswerte Stadt ist. Gut fürs Image und die Lebensqualität all derer, die nur 2 Jahre aus Karrieregründen hier bleiben möchten. Mit vielen solcher "Wohlfühlorte" vielleicht länger.

Idee
1

gebrauchsfreundlichere Straßennamen bei Neubenennungen

10.11.2014

Bei Straßen, die nach Personen benannt werden, war es früher üblich, nur den Nachnamen in den Straßennamen aufzunehmen, heute ist es meist Vor- und Nachname. Das führt zu langen Namen, was beim Schreiben von Adressen, insbesondere in vorgegebene Felder in Formularen, wenig praktisch ist. Ich plädiere dafür, nur aus wichtigem Grund den Vornamen in Straßennamen aufzunehmen (z.B. um die Albert-Schweitzer-Straße von der Schweizer Straße zu unterscheiden) - aber auch überhaupt nur sehr zurückhaltend Straßen nach Personen zu benennen, sofern diese nicht allgemein bekannt sind oder die Schreibweise trivial ist. Denn das ist das andere Problem - die Notwendigkeit, Straßennamen bei der mündlichen Übermittlung zu buchstabieren. Konkreter beispielhafter Alternativvorschlag: Noch nirgends habe ich die selbstverständlich gewordenen und doch von Erfindungsreichtum zeugenden Gegenstände des Alltags gewürdigt gesehen, also z.B. eine Kugelschreiber-, Büroklammer-, Briefmarken- oder Schlüsselstraße.